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Ente­rale Ernäh­rung: Skan­dal­mel­dungen entbehren jeder Grund­lage

Sieg­burg, 25. April 2005 - Der G-BA verwahrt sich entschieden gegen erneute gezielte Falsch­mel­dungen in der gest­rigen „Bild am Sonntag“ zu den von ihm beschlos­senen Richt­li­nien zur Ente­ralen Ernäh­rung als Leis­tung der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung.

Das vor einer Woche auf der Titel­seite darge­stellte „tragi­sche Schicksal“ eines jungen Mädchens mit zere­braler Behin­de­rung und massiver Schluck­be­ein­träch­ti­gung entpuppte sich als eindeu­tige Falsch­mel­dung, da in einem solchen Fall die Leis­tungs­pflicht der Kran­ken­kassen ohne jeden Zweifel gegeben ist. Jetzt setzt „Bild am Sonntag“ seine Verun­si­che­rungs­stra­tegie gezielt mit Horror­mel­dungen über angeb­lich bei Inkraft­treten der Richt­linie notwen­dige Belas­tungen der Pati­enten in der Höhe von 400 EURO monat­lich fort. Auch dies entbehrt jeder sach­li­chen Grund­lage.

Der Gemein­same Bundes­aus­schuss gewähr­leistet durch seine Richt­li­nien die Qualität und Wirt­schaft­lich­keit der Ente­ralen Ernäh­rung ohne zusätz­liche Belas­tung der Versi­cherten. Kosten für Versi­cherte entstehen - wenn über­haupt - nur dann, wenn Produkte in Anspruch genommen werden, deren thera­peu­ti­scher Nutzen nicht belegt ist. Wenn die Indus­trie in Deutsch­land bestimmte Produkte über­teuert auf den Markt bringt, die gegen­über von den Kran­ken­kassen über­nom­menen Stan­dard­pro­dukte keine signi­fi­kante Verbes­se­rung in der Qualität der Versor­gung bieten, so liegt dieser im Verhältnis zu anderen EU-​Ländern über­höhte Preis ausschließ­lich in ihrer eigenen Verant­wor­tung. Die Kran­ken­kassen können nicht verpflichtet werden, solche unwirt­schaft­li­chen Mehr­kosten zu über­nehmen.

Die medi­zi­nisch sinn­volle und notwen­dige Ente­rale Ernäh­rung mit den in ihrer Qualität gesi­cherten Stan­dard­pro­dukten wird durch die Richt­linie gewähr­leistet.

Der G-BA erwartet deswegen auch von Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­terin Ulla Schmidt, dass sie sich nicht vor den Karren solcher offen­sicht­lich gezielt lancierten Falsch­mel­dungen spannen lässt, sondern den gesetz­lich dem G-BA zur Ente­ralen Ernäh­rung erteilten Auftrag, „Qualität und Wirt­schaft­lich­keit“ zu gewähr­leisten, ernst nimmt und ihn auch gegen­über den verschie­denen Inter­es­sen­ver­tre­tern vertritt.


Der G-BA hat vom Gesetz­geber die Aufgabe erhalten, fest­zu­legen, wann Ente­rale Ernäh­rung ausnahms­weise von der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung erstattet wird. Bislang ist dieser Bereich unge­re­gelt, das heißt, dass durch die Richt­linie die notwen­dige Rechts­si­cher­heit für die Leis­tungs­pflicht der Kran­ken­kassen geschaffen werden muss und zwar in allen medi­zi­nisch notwen­digen Fällen.

Diesen gesetz­li­chen Auftrag hat der G-BA mit seiner Richt­linie erfüllt. Sollte es poli­ti­scher Wille sein, entgegen diesem gesetz­li­chen Auftrag die Ente­rale Ernäh­rung unver­än­dert durch die Kran­ken­kassen weiter finan­zieren zu lassen, bedürfte es keiner Richt­linie des G-BA. Wenn die Richt­linie am poli­ti­schen Veto des BMGS schei­tern sollte, dann ist der gesetz­liche Auftrag an den G-BA, die Ente­rale Ernäh­rung in Deutsch­land auf eine evidenz­ba­sierte in ihrer Qualität gesi­cherte und wirt­schaft­liche Grund­lage zu stellen, durch die Selbst­ver­wal­tung nicht mehr erfüllbar.