Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Erfas­sung post­ope­ra­tiver Wund­in­fek­tionen – Mate­ria­lien zur Pati­en­ten­in­for­ma­tion stehen zum Down­load bereit

Berlin, 20. April 2017– Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin eine Pati­en­ten­in­for­ma­tion zur Daten­er­he­bung bei post­ope­ra­tiven Wund­in­fek­tionen(PDF 73,33 kB) beschlossen. Sie gehört zum neuen sekto­ren­über­grei­fenden Quali­täts­si­che­rungs­ver­fahren Vermei­dung noso­ko­mialer Infek­tionen – post­ope­ra­tive Wund­in­fek­tionen. Darin werden seit dem 1. Januar 2017 alle Wund­in­fek­tionen erfasst, die nach bestimmten Opera­tionen stationär behan­delt werden – unab­hängig davon, ob der Eingriff zuvor in einer Klinik, einer Praxis oder einem Medi­zi­ni­schen Versor­gungs­zen­trum statt­fand.

Um dabei den Doku­men­ta­ti­ons­auf­wand so gering wie möglich zu halten, wird weit­ge­hend auf bereits routi­ne­mäßig erho­bene Abrech­nungs­daten bei den gesetz­li­chen Kran­ken­kassen zurück­ge­griffen. Alle pati­en­ten­be­zo­genen Daten werden vor der Weiter­ver­ar­bei­tung von einer unab­hän­gigen Vertrau­ens­stelle pseud­ony­mi­siert. Damit ist es möglich, Infek­tionen nach einer Opera­tion auch über einen längeren Zeit­raum fest­zu­stellen, ohne jedoch Rück­schlüsse auf die Iden­tität der dahin­ter­ste­henden Pati­en­tinnen und Pati­enten ziehen zu können.

„Wund­in­fek­tionen gehören zu den typi­schen Kompli­ka­tionen, die nach einem chir­ur­gi­schen Eingriff auftreten können. Das gilt unab­hängig davon, ob Pati­en­tinnen und Pati­enten ambu­lant oder stationär behan­delt wurden. Das neue Quali­täts­si­che­rungs­ver­fahren soll helfen, die Anzahl der Wund­in­fek­tionen zu senken. Da wir hierzu Daten zur Behand­lung erheben, zusam­men­führen und auswerten, sind fundierte Infor­ma­tionen für Pati­en­tinnen und Pati­enten zum Umgang mit diesen Daten ein zentraler Baustein“, sagte Dr. Regina Klakow-​Franck, unpar­tei­isches Mitglied und Vorsit­zende des Unter­aus­schusses Quali­täts­si­che­rung.

Die neue Pati­en­ten­in­for­ma­tion des G-BA steht ab sofort zum Down­load bereit und unter­stützt Kran­ken­häuser und Praxen dabei, ihre Pati­en­tinnen und Pati­enten über das Quali­täts­si­che­rungs­ver­fahren und die Daten­wei­ter­gabe aufzu­klären. Zusätz­lich steht ein Kurz­text(PDF 33,69 kB) zur Verfü­gung, den Kran­ken­häuser in ihre Formu­lare über­nehmen können.

Hinter­grund

Das sekto­ren­über­grei­fende Quali­täts­si­che­rungs­ver­fahren Vermei­dung noso­ko­mialer Infek­tionen – post­ope­ra­tive Wund­in­fek­tionen ist das zweite daten­ge­stützte sekto­ren­über­grei­fende Quali­täts­si­che­rungs­ver­fahren des G-BA. Seit Januar 2016 wird bereits die medi­zi­ni­sche Behand­lungs­qua­lität bestimmter Eingriffe mit einem Herz­ka­theter – der Koronar-​angiographie und der perku­tanen Koro­nar­in­ter­ven­tion (PCI) – sowohl ambu­lant als auch stationär gesi­chert.

Mit solchen Verfahren können Behand­lungs­ver­läufe über einen längeren Zeit­raum und Einrich­tungs­grenzen hinweg verfolgt und ausge­wertet werden. Dabei bestehen beson­dere Anfor­de­rungen an den Daten­schutz. Alle Daten, die eine Iden­ti­fi­zie­rung der Pati­enten ermög­li­chen würden, werden vor der Weiter­lei­tung über eine unab­hän­gige Vertrau­ens­stelle pseud­ony­mi­siert. Damit ist eine Rück­ver­fol­gung zum jewei­ligen Pati­enten ausge­schlossen und nur noch zum Behand­lungs­fall möglich. Pati­enten sind aus Daten­schutz­gründen zu infor­mieren, wenn perso­nen­be­zo­gene Daten im Rahmen von Quali­täts­si­che­rungs­maß­nahmen erhoben, verar­beitet und genutzt werden (§ 299 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Um die Kliniken und Praxen dabei zu unter­stützen, stellt der G-BA Aufklä­rungs­ma­te­ria­lien für Pati­en­tinnen und Pati­enten zur Verfü­gung.

Die flächen­de­ckende Einfüh­rung des Verfah­rens ist zunächst im Probe­be­trieb vorge­sehen. Das Institut für Qualität und Trans­pa­renz im Gesund­heits­wesen (IQTIG) erstellt quar­tals­be­zo­gene Auswer­tungen auf Grund­lage der gesam­melten Daten und stellt sie den ambu­lanten und statio­nären Einrich­tungen zur Verfü­gung. Einmal jähr­lich werden darüber hinaus auch Infor­ma­tionen zum Hygiene-​ und Infek­ti­ons­ma­nage­ment bei den teil­neh­menden Leis­tungs­er­brin­gern abge­fragt. Sie sollen Aufschluss über allge­meine Maßnahmen in einer Einrich­tung geben, durch die das Auftreten von Wund­in­fek­tionen vermin­dert werden kann.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Richt­linie zur einrichtungs-​ und sekto­ren­über­grei­fenden Quali­täts­si­che­rung: Veröf­fent­li­chung von Pati­en­ten­merk­blät­tern zu Verfahren 2 (QS WI)