Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Welttag der Pati­en­ten­si­cher­heit – G-BA unter­streicht Bedeu­tung der evidenz­ba­sierten Bewer­tung von neuen Thera­pie­an­sätzen für die Pati­en­ten­si­cher­heit

Berlin, 16. September 2019 – Zum morgigen inter­na­tio­nalen Tag der Pati­en­ten­si­cher­heit, der zugleich der erste Welttag der Pati­en­ten­si­cher­heit ist, erklärt Prof. Josef Hecken, unpar­tei­ischer Vorsit­zender des Gemein­samen Bundes­aus­schusses (G-BA), heute in Berlin:

„Das Motto des ersten Welt­tags der Pati­en­ten­si­cher­heit ‚Sicher­heits­kultur auf allen Ebenen‘ bringt eine große Heraus­for­de­rung für unser Gesund­heits­system auf den Punkt: Pati­en­ten­si­cher­heit muss in allen Berei­chen und von allen Akteuren der medi­zi­ni­schen Versor­gung immer im Blick behalten werden. Dem G-BA als Norm­geber fällt hier die unver­zicht­bare Aufgabe zu, neue Thera­pie­an­sätze vor der Einfüh­rung in die Regel­ver­sor­gung auf Basis von evidenz­ba­sierten Krite­rien auf ihre Sicher­heit und auf ein posi­tives Schaden-​Nutzen-Verhältnis hin zu über­prüfen. Das muss auf Basis von nach­voll­zieh­baren evidenz­ba­sierten Krite­rien passieren und zum Wohl der Pati­en­tinnen und Pati­enten frei von inter­es­sen­ge­lei­teten Entschei­dungen sein.

Der G-BA verfolgt bei seiner Arbeit das Ziel, ein bundes­weit flächen­de­ckendes, gutes Quali­täts­ni­veau zu etablieren, das allen Pati­en­tinnen und Pati­enten die Sicher­heit einer Behand­lung auf hohem quali­ta­tivem Niveau gewähr­leistet.

Beispiele für die Arbeit des G-BA im Bereich der Pati­en­ten­si­cher­heit jenseits der grund­sätz­li­chen Bewer­tung einer Methode sind die zahl­rei­chen Quali­täts­si­che­rungs­be­schlüsse. So zielt das QS-​Verfahren zur Vermei­dung von post­ope­ra­tiven Wund­in­fek­tionen, das sekto­ren­über­grei­fend Wund­in­fek­tionen erfasst, darauf ab, das Hygiene-​ und Infek­ti­ons­ma­nage­ment zu verbes­sern. Der Einsatz von einrich­tungs­in­ternen und -​übergreifenden Fehler­mel­de­sys­temen wiederum soll dazu beitragen, dass Risiken und Fehler­quellen in der medi­zi­ni­schen und pfle­ge­ri­schen Versor­gung erkannt und ausge­wertet werden, um uner­wünschte Ereig­nisse schon im Vorfeld zu vermeiden.

Die G-​BA-Beschlüsse zu neuen Untersuchungs-​ und Behand­lungs­me­thoden sowie zu inno­va­tiven Arznei­mit­teln enthalten immer Hinweise zu deren quali­täts­ge­si­cherter Anwen­dung. Aller­dings steigt die Zahl der Medi­ka­mente und neuar­tigen Thera­pien, die ohne gesi­cherte Nach­weise in Verkehr gebracht werden. Zur Verbes­se­rung der Pati­en­ten­si­cher­heit wird der G-BA daher künftig Mindest­an­for­de­rungen an die Qualität der Anwen­dung von Arznei­mit­teln für neuar­tige Thera­pien fest­legen.

Und nicht zuletzt fördert der Inno­va­ti­ons­fonds zahl­reiche Projekte zum Thema Pati­en­ten­si­cher­heit, das als eigenes Themen­feld der Versor­gungs­for­schung im themen­spe­zi­fi­schen Bereich ausge­schrieben wurde.“