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Welttag der Pati­en­ten­si­cher­heit: Starke Selbst­ver­wal­tung ist aktiver Pati­en­ten­schutz

Berlin, 16. September 2020 – Zum morgigen Welttag der Pati­en­ten­si­cher­heit, ausge­rufen vom Akti­ons­bündnis Pati­en­ten­si­cher­heit, erklärt Prof. Josef Hecken, unpar­tei­ischer Vorsit­zender des Gemein­samen Bundes­aus­schusses (G-BA), in Berlin:

„Das dies­jäh­rige Motto des Welt­tags der Pati­en­ten­si­cher­heit – Versor­gung der Pati­en­tinnen und Pati­enten während der Corona-​Pandemie und Mitar­bei­ter­si­cher­heit – prägt auch die Arbeit des G-BA seit dem Ausbruch von COVID-​19 im Früh­jahr. Bei vielen Bera­tungen stand der G-BA vor der Frage, wie alle Pati­en­tinnen und Pati­enten trotz der Pandemie bedarfs­ge­recht und sicher versorgt werden können, also nicht nur COVID-​19-Patientientinnen und -​Patienten, sondern auch chro­nisch Kranke und Notfälle. Zugleich sollten Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter in Arzt­praxen, Kran­ken­häu­sern und in anderen Thera­pie­ein­rich­tungen entlastet und ihr Infek­ti­ons­ri­siko mini­miert werden. Anders ausge­drückt: Wie kann das Gesund­heits­system flexibel und schnell auf lokale Infek­ti­ons­aus­brüche reagieren und trotzdem eine Regel­ver­sor­gung aller Pati­en­tinnen und Pati­enten aufrecht­erhalten – und was kann der G-BA hierfür ganz konkret tun?

Seit März passt der G-BA mit einer Reihe von Sonder­reg­lungen seine Vorgaben schnell und unbü­ro­kra­tisch in den unter­schied­lichsten Rege­lungs­be­rei­chen an die Pande­mie­si­tua­tion an. Um Anste­ckungs­ri­siken durch häufige Arzt­kon­takte zu verrin­gern, können Kran­ken­häuser beispiels­weise Arznei­mittel in größeren Packungen und auch länger verordnen, nämlich 14 statt 7 Tage. Außerdem hat der G-BA die Fristen bei der Verord­nung von ambu­lanten Leis­tungen u. a. für die häus­liche Kran­ken­pflege oder die Heil­mit­tel­be­hand­lungen gelo­ckert, um den Praxen eine flexi­blere Planung zu ermög­li­chen. Zu Zeiten des stärksten Ausbruchs­ge­sche­hens reichte ein Anruf aus, und Ärztinnen und Ärzte konnten Menschen mit Problemen der oberen Atem­wege krank­schreiben. Ziel dieser Ausnah­me­re­ge­lung war es, die Ausbrei­tung des COVID-​19-Virus über die Warte­zimmer zu verhin­dern. Um auf regional begrenzte Ausbrüche ziel­ge­rich­teter reagieren zu können, hat der G-BA darüber hinaus seine Geschäfts­ord­nung ergänzt. So kann er nun seine Richt­li­ni­en­re­ge­lungen zeit­lich wie regional begrenzt im erfor­der­li­chen Maß aussetzen oder anpassen und so auf spezi­elle Gege­ben­heiten vor Ort reagieren. Damit wird auch sicher­ge­stellt, dass im Rest unseres Landes die Regel­ver­sor­gung aufrecht­erhalten bleibt.

Unser soli­da­ri­sches, selbst­ver­wal­tetes Gesund­heits­system hat sich in den vergan­genen Monaten als sehr leis­tungs­fähig erwiesen. Gerade in der welt­weiten Pande­mie­krise konnte es seine Stärke ausspielen: alle Betrof­fenen suchen gemeinsam nach trag­fä­higen Lösungen für die Pati­en­ten­ver­sor­gung. Mein großer Dank gilt allen Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­bei­tern in den Praxen und Kran­ken­häu­sern, die seit Ausbruch der Pandemie in unserem Land die Gesund­heits­ver­sor­gung unter teils enormen Belas­tungen aufrecht­erhalten. Wenn wir uns jetzt zu Beginn der Herbst- und Winter­mo­nate auf ein höheres Infek­ti­ons­ge­schehen einstellen, können wir dies mit der begrün­deten Zuver­sicht tun, dass wir auch solche neuen Heraus­for­de­rungen gemeinsam meis­tern werden.“