Pres­se­mit­tei­lung | Inno­va­ti­ons­fonds

Inno­va­ti­ons­aus­schuss fördert 33 neue Projekte der Versor­gungs­for­schung

Berlin, 9. Oktober 2020 – Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss beim Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) fördert 33 neue Projekte der Versor­gungs­for­schung. Den entspre­chenden Beschluss traf er am Freitag in Berlin. Insge­samt gingen 186 Projekt­an­träge auf die Förder­be­kannt­ma­chungen vom Dezember 2019 ein. Einen posi­tiven Förder­be­scheid erhalten 9 Projekt­an­träge aus dem themen­of­fenen Bereich sowie 24 Projekt­an­träge aus dem themen­spe­zi­fi­schen Bereich, die sich wie folgt verteilen:

  • Weiter­ent­wick­lung der Versor­gung in wesent­li­chen nicht-​ärztlichen Versor­gungs­set­tings: 6
  • Möglich­keiten der Quali­täts­si­che­rung digi­taler Versor­gungs­an­ge­bote: 1
  • Verän­de­rungen der Versor­gungs­praxis infolge digi­taler Ange­bote: 5
  • Perspek­tiven und Poten­ziale des Einsatzes Künst­li­cher Intel­li­genz (KI) in der Versor­gung: 6
  • Versor­gungs­for­schung zu Leit­li­nien: 6

Den Antrag­stel­lern werden nun die Details der Entschei­dung mitge­teilt. Sie haben dann zwei Wochen Zeit, die Förde­rung anzu­nehmen oder den Antrag zurück­zu­ziehen, falls sie mit den Kondi­tionen der Förde­rung nicht einver­standen sind. Nach Ablauf der verbind­li­chen Rück­mel­de­frist wird der Inno­va­ti­ons­aus­schuss die offi­zi­ellen Förder­be­scheide versenden. Bei der Bewer­tung der Projekt­an­träge bezog der Inno­va­ti­ons­aus­schuss zum ersten Mal die Empfeh­lungen der Mitglieder des Exper­ten­pools ein, der seit 2020 anstelle des bishe­rigen Exper­ten­bei­rats die Auswahl der Projekte unter­stützt.

Eine Über­sichts­liste über die geför­derten Projekte wird voraus­sicht­lich im November auf der Website des Inno­va­ti­ons­aus­schusses veröf­fent­licht werden. Daran anschlie­ßend stehen die ausführ­li­chen Projekt­be­schrei­bungen in der Projekt­da­ten­bank zur Versor­gungs­for­schung zur Verfü­gung.

Hinter­grund

Mit dem GKV-​Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der G-BA 2016 den Auftrag, neue Versor­gungs­formen, die über die bishe­rige Regel­ver­sor­gung hinaus­gehen, und Versor­gungs­for­schungs­pro­jekte, die auf einen Erkennt­nis­ge­winn zur Verbes­se­rung der bestehenden Versor­gung in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ausge­richtet sind, zu fördern. Die Versor­gungs­for­schung unter­sucht dabei Struk­turen und Prozesse des Gesund­heits­sys­tems unter Alltags­be­din­gungen. Forschungs­ge­gen­stand können zum Beispiel die Verord­nung von Arznei-, Hilfs- und Heil­mit­teln sein genauso wie die Versor­gungs­qua­lität mit diagnos­ti­schen und thera­peu­ti­schen Methoden.

Über­ge­ord­netes Ziel ist eine quali­ta­tive Weiter­ent­wick­lung der Versor­gung in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung in Deutsch­land.

Die Bundes­re­gie­rung hat zu diesem Zweck einen Inno­va­ti­ons­fonds aufge­legt. Die zur Verfü­gung stehende Förder­summe betrug in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jähr­lich. Mit dem Digitale-​Versorgung-Gesetz (DVG) sinkt die Summe von 2020 bis 2024 auf 200 Millionen Euro pro Jahr. Von der Gesamt­summe sollen 80 Prozent für die Förde­rung von Projekten im Bereich der neuen Versor­gungs­formen und 20 Prozent für die Förde­rung im Bereich der Versor­gungs­for­schung einge­setzt werden. Jeweils höchs­tens 20 Prozent der jähr­lich verfüg­baren Summe darf für themen­of­fene Förder­be­kannt­ma­chungen verwendet werden. Mindes­tens 5 Millionen Euro sollen für die Entwick­lung oder Weiter­ent­wick­lung ausge­wählter medi­zi­ni­scher Leit­li­nien, für die in der Versor­gung ein beson­derer Bedarf besteht, aufge­wendet werden.

Die Mittel für den Fonds werden von den gesetz­li­chen Kran­ken­kassen und aus dem Gesund­heits­fonds getragen. Die Finanz­mittel des Inno­va­ti­ons­fonds verwaltet das Bundesamt für Soziale Siche­rung.