Meldung | Quali­täts­si­che­rung

G-BA veröf­fent­licht ersten Bericht über zahn­ärzt­liche Quali­täts­prü­fungen

Berlin, 22. Februar 2021– Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat den ersten Bericht der Kassen­zahn­ärzt­li­chen Bundes­ver­ei­ni­gung (KZBV) über zahn­ärzt­liche Quali­täts­prü­fungen gemeinsam mit einer Kommen­tie­rung auf seiner Website veröf­fent­licht. Geprüft wurde die korrekte Indi­ka­ti­ons­stel­lung von direkten und indi­rekten Über­kap­pungs­maß­nahmen bei der mindes­tens eine Folge­leis­tung am selben Zahn notwendig war. Eine Über­kap­pung ist ein spezi­elles Verfahren im Rahmen der Füllungs­the­rapie von Zähnen. Es soll bewirken, dass der Zahn­nerv vital und so der Zahn lang­fristig erhalten bleibt. Der Bericht der KZBV enthält neben den detail­lierten Ergeb­nissen der Quali­täts­prü­fungen insbe­son­dere auch Infor­ma­tionen zur Methodik der Prüfung und der Einzel- und Gesamt­be­wer­tung.

Bundes­weit wurden aus 15 100 Zahn­arzt­praxen per Zufall 460 Praxen für eine Prüfung der Qualität der Über­kap­pungs­maß­nahmen ermit­telt. In der Auswer­tung der insge­samt 4 490 einzelnen Behand­lungs­fälle wurden in 71 % der Fälle keine Auffäl­lig­keiten fest­ge­stellt, die Quali­täts­kri­te­rien waren erfüllt (Kate­gorie A). In 9 % der Fälle gab es geringe Auffäl­lig­keiten (Kate­gorie B), in 20 % der Fälle erheb­liche Auffäl­lig­keiten. In der Gesamt­be­wer­tung – Bezugs­punkt hier sind die Praxen – konnten in 27 % der Praxen die Quali­täts­kri­te­rien (Kate­gorie A) einge­halten werden. Geringe bezie­hungs­weise erheb­liche Auffäl­lig­keiten (Kate­go­rien B und C) stellten die Prüfer in 39 % resp. 34 % der Praxen fest. Die KZBV sieht hier Verbes­se­rungs­po­ten­tial. Da jedoch noch keine Vergleichs­daten aus Vorjahren vorlägen, würden sie nun die Ausgangs­lage darstellen. Ziel der kommenden Jahre werde es sein, die Anteile der B- und C-​Bewertungen deut­lich zu verrin­gern, beispiels­weise durch einschlä­gige Informations-​ und Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tungen.

Ähnlich ordnet der G-BA diese Zahlen aus der zahn­ärzt­li­chen Stich­pro­ben­prü­fung in seiner Kommen­tie­rung als ausbau­fä­hige Basis für stei­gende Qualität ein. Ohne die gute Mitwir­kung der Praxen hätte das erst­ma­lige Erheben der Zahlen aus den Doku­men­ta­tionen von 2018 sicher­lich nicht geklappt. Denn das Zeit­fenster zwischen dem Inkraft­treten der Verfah­rens­re­ge­lungen und der Umset­zung für die KZVen und die KZBV ist vergleichs­weise eng gewesen.

Nähere Infor­ma­tionen: Quali­täts­prü­fungen in der zahn­ärzt­li­chen Versor­gung


Beschluss zu dieser Meldung

Qualitätsprüfungs-​Richtlinie vertrags­zahn­ärzt­liche Versor­gung: Veröf­fent­li­chung des Berichts 2019 der KZBV