Pres­se­mit­tei­lung | Veran­lasste Leis­tungen

Lang­fris­tiger Heil­mit­tel­be­darf für weitere Diagnosen und verdop­pelte Höchst­werte bei der Ergo­the­rapie

Berlin, 18. März 2021 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat heute die soge­nannte Diagno­se­liste zum lang­fris­tigen Heil­mit­tel­be­darf erwei­tert. In dieser Liste führt der G-BA Krank­heiten und Krank­heits­bilder auf, bei denen aufgrund der Schwere der Erkran­kung von einem erhöhten Heil­mit­tel­be­darf ausge­gangen wird. Außerdem hat der G-BA im Bereich der Ergo­the­rapie bei zwei Diagno­se­gruppen die Höchst­menge der Verord­nung herauf­ge­setzt. Damit soll die Versor­gungs­si­tua­tion speziell von Menschen mit schweren psychi­schen Erkran­kungen besser berück­sich­tigt werden. So wird künftig sicher­ge­stellt, dass Pati­en­tinnen und Pati­enten mit Erkran­kungen aus diesen zwei Diagno­se­gruppen bei einem erhöhten Heil­mit­tel­be­darf mit einem Arzt­kon­takt pro Quartal auskommen und ihre Therapie nicht unter­bro­chen wird. Hinweise aus der Versor­gungs­praxis hatten den G-BA zu dieser Anpas­sung der Heilmittel-​Richtlinie veran­lasst. 

Lang­fris­tiger Heil­mit­tel­be­darf: 7 Diagnosen neu gelistet

Pati­en­tinnen und Pati­enten mit einer schweren und lang­an­hal­tenden funk­tio­nellen oder struk­tu­rellen Schä­di­gung benö­tigen oft auch dauer­haft Heil­mittel wie Kran­ken­gym­nastik oder Sprach­the­rapie. Besteht ein solcher lang­fris­tiger Heil­mit­tel­be­darf, kann eine Verord­nung wieder­holt gleich für jeweils 12 Wochen ausge­stellt werden. In der Diagno­se­liste für einen solchen Bedarf (Anlage 2 der Heilmittel-​Richtlinie) kommen durch den aktu­ellen Beschluss nun folgende Krank­heits­bilder hinzu:

  • Guillain-​Barré-​Syndrom (Erkran­kung des peri­pheren Nerven­sys­tems)
  • Normal­druck­hy­dro­ze­phalus (Störung der Hirn-, Rückenmark-​ und Nerven­funk­tion)
  • blutungs­be­dingte Gelenk­schäden (Arth­ro­pa­thia haemo­phi­lica)
  • Ehlers-​Danlos-Syndrom (Erkran­kungen des Binde­ge­webes)
  • Glas­kno­chen­krank­heit (Osteo­ge­nesis imper­fecta)
  • ange­bo­rene Fehl­bil­dungs­syn­drome vorwie­gend an den Extre­mi­täten
  • schwere Verbren­nungen oder Verät­zungen

Ergo­the­rapie: Neue Höchst­menge bei 2 Diagno­se­gruppen

Versi­cherte mit chro­ni­schen psychi­schen Erkran­kungen wie z. B. schweren Angst-, Zwangs-, Belastungs-​ oder Persön­lich­keits­stö­rungen haben häufig Schwie­rig­keiten, sich selbst und ihren Alltag zu orga­ni­sieren. So können möglich­weise Arzt­be­suche wegen einer neuen Verord­nung zur Weiter­füh­rung der Heil­mit­tel­be­hand­lung eine große Hürde darstellen. Das betrifft vor allem jene Pati­en­tinnen und Pati­enten, bei denen eine ergo­the­ra­peu­ti­sche Behand­lung mehr­mals pro Woche zentraler Bestand­teil des Behand­lungs­kon­zeptes ist und die derzeit mehrere Verord­nungen pro Quartal brau­chen. Mit dem Aufsto­cken der Höchst­menge je Verord­nung von 10 auf 20 Einheiten für die Diagno­se­gruppen PS 2 und PS 3 im Bereich der Ergo­the­rapie löst der G-BA ein Problem auf, das sich nach der Neufas­sung der Heilmittel-​Richtlinie ergeben hatte. Eine konti­nu­ier­liche Heilmittel-​Versorgung der betrof­fenen Pati­en­tinnen und Pati­enten mit nur einem Arzt­kon­takt im Quartal ist nun gewähr­leistet.

Die Richt­li­ni­en­än­de­rungen treten nach Nicht­be­an­stan­dung durch das Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit am 1. Juli 2021 in Kraft.

Hinter­grund

Seit 1. Januar 2021 ist eine grund­le­gend über­ar­bei­tete Heilmittel-​Richtlinie in Kraft. Das Verord­nungs­ver­fahren wurde deut­lich verein­facht, um die betrof­fenen Leis­tungs­er­bringer zu entlasten. Der G-BA legt in seinen Heilmittel-​Richtlinien fest, welche Heil­mittel als Kran­ken­kas­sen­leis­tungen von nieder­ge­las­senen (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzten sowie Psycho­the­ra­peu­tinnen und Psycho­the­ra­peuten verordnet werden können. Welche Heil­mittel bei welchen Erkran­kungen bzw. Krank­heits­an­zei­chen in welcher Menge und Frequenz verschrieben werden dürfen, ist im soge­nannten Heil­mit­tel­ka­talog der Richt­linie fest­ge­legt.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Heilmittel-​Richtlinie: Diagno­se­liste zum lang­fris­tigen Heil­mit­tel­be­darf (Anlage 2) sowie Heil­mit­tel­ka­talog – Beson­dere Verord­nungs­be­darfe und weitere Ände­rungen