Pres­se­mit­tei­lung | Inno­va­ti­ons­fonds

Ziel­set­zung des Inno­va­ti­ons­fonds ist richtig

Berlin, 10. Juni 2021 – Prof. Josef Hecken gibt als Vorsit­zender des Inno­va­ti­ons­aus­schusses im Namen der Mitglieder (GKV-​Spitzenverband, Kassen­ärzt­liche Bundes­ver­ei­ni­gung, Kassen­zahn­ärzt­liche Bundes­ver­ei­ni­gung, Deut­sche Kran­ken­haus­ge­sell­schaft, Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit, Bundes­mi­nis­te­rium für Bildung und Forschung sowie Pati­en­ten­ver­tre­tung) folgende Erklä­rung zu der kürz­lich veröf­fent­lichten Studie der Ad-hoc Kommis­sion des Deut­schen Netz­werks Versor­gungs­for­schung zu Inter­ven­ti­ons­stu­dien aus dem Inno­va­ti­ons­fonds ab:

„Das Netz­werk stellt in seinem Review von 50 Inter­ven­ti­ons­stu­dien der ersten Förder­welle positiv fest, dass die Mehr­heit der unter­suchten Projekte sekto­ren­über­grei­fend ist und eine rando­mi­sierte bzw. kontrol­lierte Evalua­tion durch­führt. Dies zeigt aus Sicht des Inno­va­ti­ons­aus­schusses, dass die Ziel­set­zung des Inno­va­ti­ons­fonds gelungen ist. Abschluss­be­richte lagen zum Zeit­punkt der Analyse fast keine vor, da noch nicht viele Projekte beendet waren. Über 400 Projekte befinden sich aktuell in der Förde­rung. Dennoch wertet das Netz­werk (noch) nicht vorhan­dene metho­di­sche Angaben als Mangel der metho­di­schen Qualität. Diese auf dünner Daten­basis abge­lei­tete und vorei­lige Kritik am Poten­zial der Projekte ist aus Sicht des Inno­va­ti­ons­aus­schusses nicht nach­voll­ziehbar.

Grund­sätz­li­ches Ziel der Projekt­för­de­rung durch den Inno­va­ti­ons­fonds ist es, die Pati­en­ten­ver­sor­gung weiter­zu­ent­wi­ckeln. Die Plura­lität der Versor­gungs­an­sätze steht hierbei im Mittel­punkt der Förde­rung. Die Evalua­ti­ons­an­for­de­rungen sind gerade deshalb hoch ange­setzt und orien­tieren sich an aktu­ellen wissen­schaft­li­chen Stan­dards. Die metho­di­schen Ansätze müssen den jewei­ligen Frage­stel­lungen aus der Versor­gung Rech­nung tragen.

Dabei zeichnet sich die Förde­rung des Inno­va­ti­ons­fonds durch eine beson­ders hohe Trans­pa­renz aus. Der Geset­zeber hat hierzu bestimmte Regeln defi­niert: Alle geför­derten Projekte werden inklu­sive Projekt­be­schrei­bung auf den Inter­net­seiten des Inno­va­ti­ons­aus­schusses veröf­fent­licht. Die Projekt­er­geb­nisse und die dazu­ge­hö­rigen Evalua­ti­ons­be­richte werden dort eben­falls einge­stellt und sind für jeden zugäng­lich. Jedes Projekt wird nach Abschluss durch den Inno­va­ti­ons­aus­schuss bewertet und die dies­be­züg­li­chen Empfeh­lungen des Inno­va­ti­ons­aus­schusses zur Über­füh­rung in die Regel­ver­sor­gung werden auch auf den Inter­net­seiten veröf­fent­licht. Dieses trans­pa­rente Vorgehen ist im Vergleich mit anderen Projekt­för­de­rungen – auch aus dem Kreis der Wissen­schaften - beispiel­haft. Durch die Empfeh­lungen des Inno­va­ti­ons­aus­schusses zur Über­füh­rung in die Regel­ver­sor­gung wird, anders als bei Instru­menten der allei­nigen Wissen­schafts­för­de­rung üblich, ein ganz beson­deres Gewicht auf die Umsetz­bar­keit und Nach­hal­tig­keit der Ergeb­nisse gelegt.

Die Haupt­kritik des Netz­werks richtet sich darauf, dass ein Teil der Studien nicht in wissen­schaft­li­chen Daten­banken regis­triert wurde. Auch der Inno­va­ti­ons­aus­schuss befür­wortet ausdrück­lich eine Regis­trie­rung der Studien durch die Projekt­ver­ant­wort­li­chen und unter­stützt die Studi­en­pro­to­koll­re­gis­trie­rung sogar finan­ziell im Rahmen der Projekt­för­de­rung. Für die vom Netz­werk gefor­derte verpflich­tende Regis­trie­rung in wissen­schaft­li­chen Daten­banken ist derzeit keine recht­liche Grund­lage gegeben.

Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss ist jeder­zeit für eine kriti­sche Analyse der geför­derten Projekte und einen konstruk­tiven Dialog zur Weiter­ent­wick­lung des Instru­ments Inno­va­ti­ons­fonds offen. Gemäß gesetz­li­cher Vorgabe wird der Inno­va­ti­ons­fonds umfas­send evalu­iert (§ 92a Absatz 5 SGB V). Dieser Evalua­tion schauen wir opti­mis­tisch entgegen. Im März 2022 werden dann syste­ma­ti­sche und unab­hän­gige Erkennt­nisse zur Ergeb­nis­qua­lität des Inno­va­ti­ons­fonds vorliegen.“