Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Planungsrelevante Qualitätsindikatoren – Auswertungsergebnisse 2018 liegen vor

Berlin, 31. Oktober 2019 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin den zweiten Bericht zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren veröffentlicht, der bereits im September den für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden auf Landesebene zur Verfügung gestellt wurde.

Die Unterlagen enthalten die Ergebnisse aus dem Erfassungsjahr 2018 zu elf Qualitätsindikatoren aus den Bereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie. Zudem hat das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) eine allgemeinverständliche Zusammenfassung des Berichts ergänzt. Demnach wurden 66 statistische Auffälligkeiten in diesen Bereichen an insgesamt 62 Standorten von Fachkommissionen und dem IQTIG als „unzureichende“ Qualität eingestuft. Im Vorjahr waren dies 73. Die Zusammenfassung enthält außerdem die den Berechnungen zugrundeliegenden Daten sowie die Ergebnisse der einzelnen Krankenhausstandorte nach der fachlichen Bewertung, ob eine zureichende oder unzureichende Qualität vorliegt. Insgesamt hat das IQTIG im Auftrag des G-BA die Daten von 1063 Krankenhausstandorten ausgewertet.

„Derzeit wird das Instrument der Qualitätsindikatoren weiterentwickelt mit dem Ziel, eine valide Informationsbasis zu ermöglichen. Um Missverständnisse zu vermeiden: Auch für den zweiten Bericht gilt, dass es nicht zulässig ist, aufgrund einzelner Ergebnisse aus einzelnen Behandlungsbereichen auf die Qualität einer Krankenhausabteilung oder eines gesamten Krankenhauses zu schließen“, so Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.

Für das zweite Verfahrensjahr übermittelten die Krankenhäuser bis Ende Februar 2019 die erforderlichen Daten des Jahres 2018 an das IQTIG. Wie bereits im Vorjahr wurden die Daten ausgewertet und die Ergebnisse den Krankenhäusern mitgeteilt. Bei statistisch auffälligen Ergebnissen wurde ein sogenanntes Datenvalidierungsverfahren sowie gegebenenfalls eine Neuberechnung der Bewertungsergebnisse durchgeführt. Sofern ein Krankenhaus statistisch auffällig blieb, erhielt es die Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen, bevor unter Einbindung der Fachkommissionen nach abschließender Bewertung durch das IQTIG im September 2019 eine Übermittlung der Auswertungsergebnisse an die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden und die Landesverbände der Krankenkassen sowie an die Ersatzkassen erfolgte.

Der G-BA hatte im Oktober 2018 erstmals die Ergebnisse zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren von 1084 Krankenhausstandorten veröffentlicht. Nach Rückmeldungen von Krankenhausstandorten, Landesbehörden und Landesgeschäftsstellen wurden die im Bericht 2017 veröffentlichten ersten Auswertungsergebnisse der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren überprüft. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob Einstufungen von Qualitätsergebnissen zu bestimmten Behandlungsbereichen als „unzureichend“ zu korrigieren waren. Das IQTIG legte in ergänzenden Erläuterungen zu den Ergebnisdarstellungen dar, dass die fachliche Einstufung von Indikatorergebnissen als qualitativ „unzureichend“ in keinem Fall korrigiert werden musste.

Hintergrund: Planungsrelevante Qualitätsindikatoren als Kriterium für die Krankenhausplanung der Bundesländer

Mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) aus dem Jahr 2016 wurde die Qualität erstmals ein Kriterium für die Krankenhausplanung. Der G-BA wurde beauftragt, ein entsprechendes Instrumentarium zu entwickeln: Er hat geeignete planungsrelevante Qualitätsindikatoren zu benennen und dazu Bewertungskriterien und Maßstäbe festzulegen, mit deren Hilfe die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beurteilen können, ob ein Krankenhaus hinsichtlich einzelner Qualitätsindikatoren eine im Vergleich gute, durchschnittliche oder unzureichende Qualität aufweist. Die entsprechenden Indikatoren sind Bestandteil des Krankenhausplans, können jedoch laut Gesetz durch Landesrecht auch ausgeschlossen werden.

Der G-BA beschloss im Dezember 2016 planungsrelevante Qualitätsindikatoren und eine entsprechende Richtlinie (plan. QI-RL). Sie regelt die Datenerhebung und das Verfahren zur Übermittlung der Auswertungsergebnisse an die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Die ersten Qualitätsindikatoren stammen aus den Leistungsbereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie, die bereits – so eine Vorgabe des Gesetzgebers – im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung erhoben werden.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Veröffentlichung des Berichts 2018 gemäß § 17