Pressemitteilung | Veranlasste Leistungen

Änderungen der Rehabilitations-Richtlinie: Erleichterungen für pflegende Angehörige

Berlin, 19. Dezember 2019 – Mit einem entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin seine Rehabilitations-Richtlinie an die Regelungen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes angepasst. Für pflegende Angehörige entfällt demnach das geltende Prinzip einer gestuften Versorgung „ambulant vor stationär“. Der Anspruch auf eine stationäre Rehabilitation besteht nunmehr auch, wenn ambulante Leistungen aus medizinischer Sicht ausreichend wären. Zudem sieht die Änderung vor, dass der oder die Pflegebedürftige für die Dauer der Rehabilitation in der Klinik versorgt werden kann.

„Damit nehmen wir in der G-BA-Richtlinie die sehr begrüßenswerte Zielsetzung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes auf, die häufig belastende Situation für pflegende Angehöriger zu erleichtern“, sagte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Rehabilitations-Richtlinie

Die Rehabilitations-Richtlinie des G-BA regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie durch Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten als Voraussetzung für die Leistungsentscheidung der Krankenkasse. Darüber hinaus enthält sie Vorgaben zur Zusammenarbeit zwischen Rehabilitationseinrichtungen, Vertragsärztinnen, -ärzten, -psychotherapeutinnen oder -psychotherapeuten und Krankenkassen sowie zur Sicherung des Rehabilitationserfolgs.

Durch Artikel 7 des „Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals“ (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) vom 11. Dezember 2018 wurde § 40 SGB V (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) mit Wirkung zum 1. Januar 2019 geändert.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Rehabilitations-Richtlinie: Anpassungen an das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz