Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Pati­en­ten­be­fra­gungen werden Teil von Quali­täts­si­che­rungs­ver­fahren

Berlin, 19. Dezember 2019 – Ergeb­nisse aus Pati­en­ten­be­fra­gungen sollen zukünftig als zusätz­liche Daten­quelle in die Beur­tei­lung der Qualität medi­zi­ni­scher Leis­tungen eingehen. Den entspre­chenden Grund­satz­be­schluss zu den Rege­lungen zur Pati­en­ten­be­fra­gung fasste der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) bereits am 22. November 2019 in Berlin als Teil seiner Richt­linie zur daten­ge­stützten einrich­tungs­über­grei­fenden Quali­täts­si­che­rung (DeQS-RL). Damit soll die Perspek­tive der Pati­en­tinnen und Pati­enten bezogen auf Behand­lungs­er­fah­rungen und Behand­lungs­er­geb­nisse besser berück­sich­tigt werden. Die erste Pati­en­ten­be­fra­gung wird im Rahmen des Quali­täts­si­che­rungs­ver­fah­rens Perku­tane Koro­nar­in­ter­ven­tion (QS PCI) etabliert werden. Für die nötigen Vorar­beiten beauf­tragte der G-BA das Institut für Quali­täts­si­che­rung und Trans­pa­renz im Gesund­heits­wesen (IQTIG). Der Abschluss­be­richt des IQTIG und die als Teil des Berichts enthal­tenen Pati­en­ten­fra­ge­bögen wurden mit Beschluss vom Donnerstag in Berlin zur Veröf­fent­li­chung frei­ge­geben.

„Die in einem mehr­stu­figen Verfahren entwi­ckelte Pati­en­ten­be­fra­gung soll dazu dienen, der Einschät­zung der Pati­en­tinnen und Pati­enten zur Qualität der erhal­tenen Behand­lung mehr Gewicht zu geben. Die Pati­en­tinnen und Pati­enten werden detail­liert nach Fakten befragt, die für die Qualität ihrer Versor­gung wichtig sind. Die Leis­tungs­er­bringer, also Kran­ken­häuser und nieder­ge­las­sene Ärztinnen und Ärzte, erhalten damit ein stan­dar­di­siertes Patienten-​Feedback zur geleis­teten Behand­lung. Alle Auffäl­lig­keiten werden den Leis­tungs­er­brin­gern zurück­ge­spie­gelt, um ihnen so die Möglich­keit zur Einord­nung und gege­be­nen­falls zur Verbes­se­rung zu geben“, so Prof. Dr. Elisa­beth Pott, unpar­tei­isches Mitglied des G-BA und Vorsit­zende des Unter­aus­schusses Quali­täts­si­che­rung.

Ablauf der Pati­en­ten­be­fra­gung PCI

Die Leis­tungs­er­bringer über­mit­teln regel­mäßig von allen Pati­en­tinnen und Pati­enten, bei denen ein PCI-​Eingriff (Herz­ka­the­ter­un­ter­su­chung) durch­ge­führt wurde, die Adresse und die genaue Art des Eingriffs an die soge­nannte Versen­de­stelle. Die Versen­de­stelle wählt daraus fort­lau­fend 200 Pati­en­tinnen und Pati­enten pro Jahr und Leis­tungs­er­bringer aus, an die etwa vier Wochen nach ihrem PCI-​Eingriff die Frage­bögen mit der Bitte um Teil­nahme verschickt werden. Sollte eine Einrich­tung weniger als 200 Behand­lungs­fälle pro Jahr aufweisen, wird eine Voll­erhe­bung durch­ge­führt. Die anony­mi­sierten Frage­bögen werden an die Bundes­aus­wer­tungs­stelle, das IQTIG, zurück­ge­schickt.

Nach erfolgter Auswer­tung werden die Ergeb­nisse der Befra­gung vom IQTIG zum einen der betref­fenden Einrich­tung zurück­ge­spie­gelt, zum anderen an die Landes­ar­beits­ge­mein­schaften (LAG) über­mit­telt, die gege­be­nen­falls wiederum Kontakt zu den Einrich­tungen aufnehmen, um Auffäl­lig­keiten zu klären.

Zur Einrich­tung der Versen­de­stelle gemäß § 299 SGB V ist die Durch­füh­rung eines Verga­be­ver­fah­rens erfor­der­lich. Der Start der Pati­en­ten­be­fra­gung PCI ist, vorbe­halt­lich der Nicht­be­an­stan­dung des Beschlusses durch das BMG und der Veröf­fent­li­chung im Bundes­an­zeiger, für den 1. Juli 2021 vorge­sehen.

Hinter­grund

Der G-BA hat die Aufgabe, Leis­tungs­be­reiche für eine daten­ge­stützte Quali­täts­si­che­rung auszu­wählen und entspre­chende Verfahren zu entwi­ckeln. Er beauf­tragte das IQTIG mit Beschluss vom 21. April 2016 mit der Entwick­lung von Pati­en­ten­be­fra­gungen im Rahmen des Quali­täts­si­che­rungs­verfah­rens Perku­tane Koro­nar­in­ter­ven­tion und Koro­na­r­an­gio­gra­phie (QS PCI).

In einem mehr­stufig entwi­ckelten Verfahren, bestehend aus Lite­ra­tur­re­cherche, Fokus­grup­pen­dis­kus­sionen, Inter­views mit Pati­en­tinnen und Pati­enten und Erpro­bung der Frage­bögen, wurden vom IQTIG für die QS Verfahren PCI und Schi­zo­phrenie Frage­bögen entwi­ckelt. Die Frage­bögen sollen dazu dienen, anhand von detail­lierten Fakten die Qualität bei der Versor­gung von Pati­enten zu bestimmen. Dabei wird für jedes neue Verfahren in Fokus­gruppen gemeinsam mit Pati­en­tinnen und Pati­enten fest­ge­legt, was bei der jewei­ligen Behand­lung für diese wichtig ist.

Mit Beschluss vom 17. Mai 2018 konkre­ti­sierte der G-BA die vorlie­gende Beauf­tra­gung im Hinblick auf das zu entwi­ckelnde Daten­fluss­kon­zept und die Frage­bo­gen­lo­gistik. Am 15. Dezember 2018 hat das IQTIG einen entspre­chenden Abschluss­be­richt mit den dazu­ge­hö­rigen Anlagen vorge­legt und im November 2019 über­ar­bei­tete Pati­en­ten­fra­ge­bögen als Teil des zu beschlie­ßenden Abschluss­be­richts zur Verfü­gung gestellt.


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