Zahnärztliche Früherkennung

Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten – FU-RL

Die Richtlinie legt Voraussetzungen, Art und Umfang der zahnärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung und Verhütung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Versicherten fest, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

In Kraft getreten am:
01.01.2026
Geändert am:
15.05.2025 BAnz AT 24.11.2025 B3
Fassung vom:
17.01.2019 BAnz AT 28.05.2019 B2

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