Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem: Korrektur
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Bestrahlung der Haut mit intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz bei Hidradenitis suppurativa im Stadium I und II (Hurley Score)
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Phonokardiografie zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit
Der Beschluss vom 16. Oktober 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 30. Dezember 2025 in Kraft.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Selbstanwendung einer aktiven Bewegungsschiene im Rahmen der Behandlung von Sprunggelenkfrakturen
Beschluss vom 11. Dezember 2025.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Phonokardiografie zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit
Der Beschluss vom 16. Oktober 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bekanntmachung des Beratungsthemas, Einholung erster Einschätzungen sowie Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Neuromuskuläre Elektrostimulation des N. peroneus communis zur Behandlung venöser Beingeschwüre – Aufforderung zur Meldung –
Das Beratungsthema wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anhand eines Fragebogens kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen eine Einschätzung abgegeben werden.
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Beauftragung IQWiG: Neuromuskuläre Elektrostimulation des N. peroneus communis zur Behandlung venöser Beingeschwüre
Beschluss vom 13. November 2025.
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Einleitung des Beratungsverfahrens: Neuromuskuläre Elektrostimulation des N. peroneus communis zur Behandlung venöser Beingeschwüre
Beschluss vom 20. November 2025.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Phonokardiografie zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit
Beschluss vom 16. Oktober 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Biomarkerbasierte Tests zur Entscheidung für oder gegen eine adjuvante systemische Chemotherapie beim primären Mammakarzinom mit Befall von 1 bis 3 Lymphknoten und bei prämenopausalen Patientinnen ohne Lymphknotenbefall
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 11. Oktober 2025 in Kraft getreten.