Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes und weitere Änderungen
Beschluss vom 15. Mai 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: PET; PET/CT bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen
Der Beschluss vom 20. März 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung des Beratungsverfahrens: Perkutan implantierter interatrialer Shunt zur Behandlung der Herzinsuffizienz mit reduzierter linksventrikulärer Ejektionsfraktion (LVEF < 40 %)
Beschluss vom 17. April 2025.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten im Rahmen der Behandlung von Rupturen des vorderen Kreuzbands
Der Beschluss vom 16. Januar 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 18. April 2025 in Kraft.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Biomarkerbasierte Tests zur Entscheidung für oder gegen eine adjuvante systemische Chemotherapie beim primären Mammakarzinom mit Befall von 1 bis 3 Lymphknoten und bei prämenopausalen Patientinnen ohne Lymphknotenbefall
Beschluss vom 27. März 2025.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: PET; PET/CT bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen
Beschluss vom 20. März 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten im Rahmen der Behandlung von Rupturen des vorderen Kreuzbands
Der Beschluss vom 16. Januar 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Tonsillotomie bei rezidivierender akuter Tonsillitis – Verlängerung der Aussetzung
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes und weitere Änderungen
Beschluss vom 27. Februar 2025.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Tonsillotomie bei rezidivierender akuter Tonsillitis – Verlängerung der Aussetzung
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.