Richt­linie zur Kinder­herz­chir­urgie

Richt­linie über Maßnahmen zur Quali­täts­si­che­rung der herz­chir­ur­gi­schen Versor­gung bei Kindern und Jugend­li­chen gemäß § 136 Absatz 1 Nummer 2 SGB V – KiHe-RL

Die Richt­linie legt Anfor­de­rungen an die statio­näre Versor­gung von Kindern und Jugend­li­chen mit ange­bo­rener oder in der Kind­heit erwor­bener Herz­krank­heit bei bestimmten herz­chir­ur­gi­schen Eingriffen fest. Sie regelt den konzep­tio­nellen Rahmen, die perso­nellen und fach­li­chen Anfor­de­rungen sowie die Anfor­de­rungen an Infra­struktur und Orga­ni­sa­tion.

In Kraft getreten am:
01.01.2025
Geän­dert am:
04.12.2024 BAnz AT 21.01.2025 B4
Fassung vom:
18.02.2010 BAnz. Nr. 89a (Beilage) vom 18.06.2010

Anlagen

  • Anlage 1: Herz­chir­ur­gi­sche Eingriffe bei Kindern und Jugend­li­chen, Operationen-​ und Proze­du­ren­schlüssel
  • Anlage 2: Anfor­de­rungen an die Quali­fi­ka­tion der Fach­ärzte für Herz­chir­urgie
  • Anlage 3: Check­liste zur Abfrage der Quali­täts­an­for­de­rungen
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richt­linie enthalten.)

Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen

Am PC ausfüll­bare Anlage 3

Bericht gemäß § 136d SGB V über den Stand der Quali­täts­si­che­rung –
Wirk­sam­keit der einge­führten Maßnahmen und Weiter­ent­wick­lungen