Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V | Beschlüsse

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Thema des Beschlusses Beschlussdatum Quellennachweis Inkrafttretenabsteigend sortiert
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Änderung des Beschlusses vom 15. Dezember 2016: Anlage 1.1 Buchstabe b Rheumatologische Erkrankungen Appendix Erwachsene/Appendix Kinder und Jugendliche und weitere Änderungen 21.12.2017
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Änderung des Beschlusses zur jährlichen Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und weitere Änderungen 16.05.2019
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Änderung des Beschlusses vom 20. März 2020 über eine jährliche Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und weitere Änderungen 16.04.2020
Ergänzung des Katalogs nach § 116b Absatz 1 Satz 2 SGB V – Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (CED) 16.07.2020 mit Beschlussdatum
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ausnahmeregelungen für die Aufnahme von Leistungen aufgrund der COVID-19-Pandemie 03.12.2020 aufgehoben
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Bericht zu Tumorgruppe 5 – Tumoren der Lunge und des Thorax 21.04.2022 mit Beschlussdatum
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Bericht zu Tumorgruppe 6 – Kopf- oder Halstumoren 12.04.2023 mit Beschlussdatum
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und weitere Änderungen 21.03.2024 noch nicht in Kraft
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Bericht zu Tumorgruppe 7 – Gehirn und periphere Nerven 10.04.2024 mit Beschlussdatum