Beschluss

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V:
Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und weitere Änderungen

Beschlussdatum: 20.03.2020
Inkrafttreten: 24.07.2020
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 23.07.2020 B1


Historie

Der ursprüngliche Beschluss vom 20.03.2020 wurde am 16.04.2020 geändert.