Beschluss

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V:
Ausnahmeregelungen für die Aufnahme von Leistungen aufgrund der COVID-19-Pandemie

Beschlussdatum: 03.12.2020
Inkrafttreten: aufgehoben

Aufgehoben durch Beschluss vom 17.12.2020.