Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage 2 – Elterninformation zum Screening auf Mukoviszidose"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Kinder-Richtlinie: Prüfung der Kinder-Richtlinie aufgrund aktualisierter Anforderungen an die Durchführung genetischer Reihenuntersuchungen gemäß § 23 Absatz 2 Nummer 6 Gendiagnostikgesetz: Erweitertes Neugeborenen-Screening und Mukoviszidose-Screening
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 13. Juli 2024 in Kraft. Die Änderungen der Richtlinie sind erst nach Ablauf von sechs Monaten ab ihrem Inkrafttreten anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt die Richtlinie in ihrer vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses geltenden Fassung.
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Kinder-Richtlinie: Prüfung der Kinder-Richtlinie aufgrund aktualisierter Anforderungen an die Durchführung genetischer Reihenuntersuchungen gemäß § 23 Absatz 2 Nummer 6 Gendiagnostikgesetz: Erweitertes Neugeborenen-Screening und Mukoviszidose-Screening
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Kinder-Richtlinie: Prüfung der Kinder-Richtlinie aufgrund aktualisierter Anforderungen an die Durchführung genetischer Reihenuntersuchungen gemäß § 23 Absatz 2 Nummer 6 Gendiagnostikgesetz: Erweitertes Neugeborenen-Screening und Mukoviszidose-Screening
Beschluss vom 21. März 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Kinder-Richtlinie: Änderung des Beschlusses über eine Änderung des Beschlusses zur Neufassung vom 20.08.2015 − redaktionelle Änderung
Änderungsbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 7. Juli 2016.
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Kinder-Richtlinie: Änderung des Beschlusses zur Neufassung − Screening auf Mukoviszidose (Zystische Fibrose)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. August 2015 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Kinder-Richtlinie: Änderung des Beschlusses zur Neufassung − Screening auf Mukoviszidose (Zystische Fibrose)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. August 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.