Fach­news | Quali­täts­si­che­rung

Struk­tur­ab­frage hüft­ge­lenk­nahe Femur­fraktur: Kliniken bekommen mehr Zeit für Korrek­turen

Berlin, 21. Juni 2024 – Zum Nach­weis­ver­fahren für Kliniken, die hüft­ge­lenk­nahe Femur­frak­turen (Ober­schen­kel­hals­brüche) behan­deln, gibt es orga­ni­sa­to­ri­sche Anpas­sungen. Mit einem Beschluss von gestern änderte der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) dazu seine Richt­linie zur Versor­gung der hüft­ge­lenk­nahen Femur­fraktur:

  • Die Korrek­tur­frist für Angaben zur jähr­li­chen Abfrage zu Struk­tur­an­for­de­rungen gegen­über dem Institut für Quali­täts­si­che­rung und Trans­pa­renz im Gesund­heits­wesen (IQTIG) wurde um zwei Wochen verlän­gert. Statt bis zum 1. März haben Kran­ken­häuser nun bis zum 15. März dafür Zeit.
  • Kran­ken­häuser, die keine hüft­ge­lenk­nahen Femur­frak­turen mehr behan­deln, müssen neben den Landes­ver­bänden der Kran­ken­kassen auch das IQTIG in seiner Funk­tion als Daten­an­nah­me­stelle aktiv infor­mieren. Dies ist schrift­lich oder elek­tro­nisch möglich. Im laufenden Jahr ausge­schie­dene Kliniken können auf diese Weise schneller iden­ti­fi­ziert werden. Sie werden vom IQTIG dann nicht in der Struk­tur­er­he­bung erfasst.

Der Beschluss wird derzeit noch vom Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit geprüft und tritt nach Veröf­fent­li­chung im Bundes­an­zeiger in Kraft.

Zum Hinter­grund

Kran­ken­häuser, die Pati­en­tinnen und Pati­enten mit einer nicht intra­ope­rativ verur­sachten hüft­ge­lenk­nahen Femur­fraktur im Erwach­se­nen­alter versorgen wollen, müssen seit Ende 2023 anhand einer Struk­tur­ab­frage nach­weisen, dass sie die quali­täts­si­chernden Mindest­an­for­de­rungen des G-BA erfüllen. Die jetzt getrof­fenen Anpas­sungen tragen ersten Erfah­rungen zum Start dieser Struk­tur­ab­frage Rech­nung und sollen die Prozesse weiter opti­mieren.

Am 05.07.2024 wurden Ände­rungen am zweiten Absatz dieser Fach­news vorge­nommen.


Beschluss zu dieser Fach­news

Richt­linie zur Versor­gung der hüft­ge­lenk­nahen Femur­fraktur: Ände­rungen für das Jahr 2024

Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen

Themen­text zu den Struk­tur­qua­li­täts­vor­gaben auf der G-​BA-Website