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G-BA übernimmt aktualisierte STIKO-Empfehlung: RSV-Impfung auch mit mRNA-Impfstoff möglich

Berlin, 5. Juni 2025 – Die einmalig empfohlene Schutzimpfung für Ältere gegen Infektionen mit Respiratorischen Synzytial-Viren (RSV) kann künftig auch mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Nach Einschätzung der STIKO ist der Ende letzten Jahres zugelassene mRNA-Impfstoff in der Gesamtschau vergleichbar mit den proteinbasierten RSV-Impfstoffen. Neben den bislang empfohlenen proteinbasierten RSV-Impfstoffen können somit auch mRNA-Impfstoffe verwendet werden. Der Beschluss wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger – voraussichtlich Ende Juli – in Kraft.

Leistungsanspruch auf Schutzimpfungen gegen schwere RSV-Erkrankungen

Anspruch auf eine einmalige RSV-Impfung haben seit Ende September 2024

  • alle gesetzlich Versicherten ab einem Alter von 75 Jahren,
  • Versicherte mit deutlich erhöhtem Risiko für einen schweren RSV-Erkrankungsverlauf ab einem Alter von 60 Jahren – ein solches erhöhtes Risiko besteht bei schweren Grunderkrankungen, beispielsweise der Atmungsorgane, der Nieren oder des Herz-Kreislauf-Systems sowie bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeinrichtungen.

Ob RSV-Wiederholungsimpfungen notwendig sind, kann die STIKO auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht beurteilen. Auch Empfehlungen zu einer RSV-Impfung von Schwangeren hat die STIKO bisher noch nicht ausgesprochen.

Grundlage des heutigen Beschlusses zur Anpassung des Impfstoffanspruchs war die STIKO-Empfehlung vom 10. April 2025.


Beschluss zu dieser Fachnews

Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „Ausweitung der STIKO-Impfempfehlungen gegen Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren um einen mRNA-Impfstoff“

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