Klarstellender Beschluss in Kraft getreten: Honighaltige Produkte zur Wundbehandlung sind keine Verbandmittel
Berlin, 17. Juni 2025 – Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen darauf hin, dass Honig oder Bestandteile des Honigs durch pharmakologische Wirkung die Wundheilung aktiv beeinflussen können – honighaltige Produkte zur Wundbehandlung besitzen damit Eigenschaften, die über die eines Verbandmittels mit ergänzenden Eigenschaften, wie sie beispielhaft in Anlage Va Teil 2 der Arzneimittel-Richtlinie genannt sind, hinausgehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Produktgruppe dementsprechend als „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ in Teil 3 der Anlage Va gelistet. Der Beschluss vom 20. März 2025 ist heute nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Damit ist klargestellt, dass Produkte, die der Gruppe „honighaltige Produkte“ in Teil 3 der Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie zuzuordnen sind, nach Auslaufen der gesetzlichen Übergangsregelung am 2. Dezember 2025 nur noch dann verordnet werden können, wenn der G-BA den medizinischen Nutzen für das jeweilige Produkt positiv bewertet hat. Eine Bewertung muss vom Hersteller beantragt werden. Der G-BA bietet Beratungen zu den Anforderungen an den Nutzennachweis an.
Produktgruppe „Honighaltige Produkte“
In Teil 3 der Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie werden vom G-BA beispielhaft Produktgruppen zusammengestellt, deren zugehörige Produkte als „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ anzusehen sind. Neben der Produktgruppe „nicht formstabile Zubereitungen“ ist nun auch die Produktgruppe „Honighaltige Produkte“ gelistet. Umfasst sind hierbei Honig und Produkte mit dem Bestandteil Honig, soweit nach der Anwendung direkter Wundkontakt des Honigs oder Abgabe von Bestandteilen des Honigs in die Wunde möglich ist. Bei einem direkten Wundkontakt eines honighaltigen Produktes ist davon auszugehen, dass pharmakologisch wirksame Substanzen in die Wunde abgegeben werden und dort in Wechselwirkung mit menschlichen Zellen bzw. den dort vorhandenen Bakterien treten und auf diese Weise immunmodulierend und insbesondere antibakteriell wirken.
Beschluss zu dieser Fachnews
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage Va: Honighaltige Produkte
Weiterführende Informationen
Nähere Informationen zum Beratungsangebot für Hersteller und zum Antragsverfahren zur Aufnahme von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie: Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung