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Neues Onlineportal für Hersteller von Medizinprodukten in der Arzneimittelversorgung: Anträge an den G-BA digital einreichen

Berlin, 11. August 2025 – Hersteller von Medizinprodukten können ab sofort die Anträge zur Aufnahme ihrer Produkte in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) alternativ zum Postweg auch online über das sogenannte AM-RL-Portal stellen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar: https://extern.portal.g-ba.de

Des Weiteren können Hersteller „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“ über das Portal eine Beratung vor allem zu konkreten Inhalten der Unterlagen und Studien, die für den Nachweis eines therapeutischen Nutzens benötigt werden, anfordern. Der G-BA hat dafür sein ehemaliges AMNOG-Portal erweitert, in dem bisher ausschließlich die Unterlagen zur frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln eingereicht werden konnten.

Um das Portal nutzen zu können, müssen sich Hersteller von Medizinprodukten – dazu gehören auch „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ – zunächst im AM-RL-Portal registrieren. Nähere Nutzungshinweise sind auf der Startseite des Portals in einer Kurzanleitung(PDF 564,63 kB) hinterlegt.

Verordnungsfähige Medizinprodukte

Die vom G-BA auf Antrag als verordnungsfähig eingestuften Medizinprodukte sind in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gelistet. Hierzu gehören zum Beispiel bestimmte Spül- und Inhalationslösungen, Mittel zur Behandlung des Kopflausbefalls und synthetischer Speichel. Auch eine Aufnahme von Produkten aus der Kategorie „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ ist möglich.


Weiterführende Informationen

Nähere Informationen und FAQ zum Antragsverfahren von Medizinprodukten in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie: Medizinprodukte in der Arzneimittelversorgung