Mindestmenge Kolonkarzinomchirurgie: Änderung der Spezifikation für das Jahr 2026
Berlin, 19. Februar 2026 – Im Zusammenhang mit den wieder aufgenommenen Beratungen für die am 22. November 2024 eingeführte Mindestmenge für die Kolonkarzinomchirurgie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, aus der derzeit für die Mindestmengenregelungen (Mm-R) gültigen Spezifikation für das Erhebungsjahr 2026 das Modul für die Mindestmenge Kolonkarzinomchirurgie zu entfernen. Damit soll sichergestellt werden, dass eine mögliche kurzfristige Änderung der Mm-R selbst, die derzeit noch beraten wird, anschließend technisch einheitlich umgesetzt werden kann.
Der G-BA hatte am 18. Dezember 2025 beschlossen, das Beratungsverfahren für die Mindestmenge Kolonkarzinomchirurgie wieder aufzunehmen. Hintergrund dafür ist die Überprüfung, ob bei stationären Behandlungsfällen, die für die Mindestmenge anzurechnen sind, ein Bedarf zur Ergänzung von OPS-Kodes der Gruppe 5-484.3 zur anterioren Rektumresektion besteht. Voraussichtlich wird der G-BA dazu im zweiten Quartal 2026 einen Beschluss treffen.
Die neu festgelegte Mindestmenge Kolonkarzinomchirurgie greift nach Übergangsfristen erstmals für das Jahr 2027. Krankenhausträger müssen bis zum 7. August 2026 gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen eine Prognose abgeben, dass sie die ab dem Jahr 2027 übergangsweise geltende Mindestmenge von 20 voraussichtlich erfüllen werden. Im Jahr 2028 gilt eine Mindestmenge in Höhe von 25 und ab dem Jahr 2029 eine Mindestmenge in Höhe von 30. Die Landesbehörden können für eine Klinik eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn die flächendeckende Versorgung gefährdet sein könnte. Die Krankenkassen müssen diesem Vorgehen zustimmen.
Beschlüsse zu dieser Fachnews
- Mindestmengenregelungen: Änderung des Beschlusses vom 18. Juni 2025 zur Spezifikation für das Erhebungsjahr 2026
- Mindestmengenregelungen: Wiederaufnahme des Beratungsverfahrens zur Mindestmenge für die chirurgische Behandlung bösartiger Neubildungen des Kolons
- Mindestmengenregelungen: Änderung der Spezifikation für das Erhebungsjahr 2026
- Mindestmengenregelungen: Ergänzung der Anlage Nr. 12 – Kolonkarzinomchirurgie