Kardiale Magnetresonanztomographie bei koronarer Herzkrankheit: G-BA startet Bewertungsverfahren
Berlin, 20. Februar 2026 – Mit einem Beschluss von gestern hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Methodenbewertung zur kardialen Magnetresonanztomographie (kardiale MRT) bei koronarer Herzkrankheit (KHK) für die ambulante Versorgung begonnen. Damit kann er zugleich die bisher laufenden Beratungen über eine Erprobung und die dafür notwendige Erprobungs-Richtlinie einstellen. Bei der systematischen Erhebung des bestehenden medizinischen Wissenstands zeigte sich, dass die vorhandene Studienlage für eine Bewertung der Methode bereits ausreicht. Vor zwei Jahren, als die Beratungen durch einen Herstellerantrag begannen, sah es auf Basis des vom Hersteller erhobenen medizinischen Wissenstands hingegen so aus, als sei der Nutzen der kardialen MRT trotz des erkennbaren Potenzials noch nicht hinreichend belegt. Das jetzt gestartete Bewertungsverfahren soll voraussichtlich bis Frühjahr 2027 abgeschlossen sein.
Die Patientenzielgruppe
Die kardiale MRT ist ein nichtinvasives Untersuchungsverfahren. Es eignet sich für Patientinnen und Patienten, bei denen nach der Basisdiagnostik bei mittlerer Vortestwahrscheinlichkeit (15 % bis 85 %) ein Verdacht auf eine chronische KHK oder auf deren Fortschreiten besteht. Weitere Bedingung: Bei diesen Patientinnen und Patienten muss ein funktionelles diagnostisches Verfahren angezeigt sein. Für diese Zielgruppe wird der G-BA Diagnosestrategien mit und ohne Einsatz der kardialen MRT zu patientenrelevanten Endpunkten vergleichen.
Grundlage: IQWiG-Bericht zum Forschungsstand
Bei seiner Entscheidung, ein Bewertungsverfahren einzuleiten, stützte sich der G-BA auf die systematische Recherche, Darstellung und Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zum aktuellen medizinischen Wissensstand (siehe Link zum IQWiG-Abschlussbericht unten). Die Ergebnisse zeigen eine mindestens vergleichbare diagnostische Güte der kardialen MRT im Vergleich zur SPECT (Single Photon Emission Computed Tomography). Unter Berücksichtigung der im Vergleich zur SPECT nicht vorhandenen Strahlenbelastung und in der Gesamtschau der Ergebnisse kommt das IQWiG zu dem Schluss, dass sich die kardiale MRT als ein nichtinvasives Verfahren zur Diagnostik bei den oben genannten Patientinnen und Patienten eignet.