Pneumokokken-Impfungen: PCV20 für Kinder und Jugendliche mit Risikofaktoren ab dem Alter von 2 Jahren
Berlin, 5. März 2026 – Kinder und Jugendliche zwischen 2 und 17 Jahren mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen haben künftig – analog zu den Personen ab 18 Jahren – Anspruch auf eine Impfung mit 20-valentem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20). Für die genannte Personengruppe bewertete die Ständige Impfkommission (STIKO) die einmalige PCV20-Impfung gegenüber der bisher empfohlenen sequenziellen Impfung (PCV13/PCV15 + PPSV23) in der Gesamtschau als überlegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute seine Schutzimpfungs-Richtlinie an die aktualisierte Empfehlung der STIKO angepasst. Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Vorgehen bei bereits in der Vergangenheit erfolgten Pneumokokken-Impfungen
Die Empfehlung zur einmaligen Impfung mit PCV20 nach bereits in der Vergangenheit erfolgten Impfungen gegen Pneumokokken wurde für alle Personen mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen ab dem Alter von 2 Jahren wie folgt vereinheitlicht: Nach einer sequenziellen Impfung (PCV13/PCV15 + PPSV23) oder einer alleinigen PPSV23-Impfung soll die Impfung mit PCV20 im Abstand von 6 Jahren nach der PPSV23-Impfung erfolgen. Bei einer ausgeprägten Immunschwäche kann die Impfung mit PCV20 bereits im Abstand von 1 Jahr nach der PPSV23-Impfung erwogen werden.
Bei Personen, die bislang nur eine PCV13- oder PCV15-Impfung erhielten, soll eine Impfung mit PCV20 im Abstand von 1 Jahr erfolgen.
Zur Frage, ob nach der Impfung mit PCV20 eine Wiederholungsimpfung nötig wird, liegen derzeit noch keine Daten vor. Die STIKO hat deshalb noch keine Empfehlung ausgesprochen.
Anlass der Änderung ist die jüngste Zulassungserweiterung des PCV20-Impfstoffs ab dem Alter von 6 Wochen. Daraufhin hatte die STIKO eine Evidenzbewertung vorgenommen und ihre bisherige Empfehlung überprüft.