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Zweitmeinungsverfahren: Zahl der Zweitmeinenden steigt weiter

Berlin, 20. März 2026 – Die Zahl der für eine Zweitmeinung bei bestimmten Eingriffen zur Verfügung stehenden Ärztinnen und Ärzte wächst weiter. Dies zeigt der aktuelle Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu den bundesweiten Genehmigungen im Jahr 2024. Der Bericht ist Teil der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und zeigt, wie viele Anträge auf eine Genehmigung als Zweitmeiner gestellt, genehmigt und abgelehnt wurden. Per Beschluss von gestern hat der G-BA den aktuellen Bericht zur Veröffentlichung auf der Website freigegeben.

Bezogen auf alle planbaren Eingriffe, für die es mittlerweile ein Zweitmeinungsverfahren gibt, verteilten sich die registrierten Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2024 folgendermaßen:

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom: 133 (2023: 131)
  • Cholezystektomie (Gallenblasenentfernung): 74 (2023: 54)
  • Eingriffe an Aortenaneurysmen: 33 (neu im Jahr 2024 )
  • Eingriffe an der Wirbelsäule: 413 (2023: 349)
  • Herzkatheteruntersuchungen und Ablationen am Herzen: 103 (2023: 95)
  • Hüftgelenkersatz: 185 (neu im Jahr 2024)
  • Hysterektomie (Gebärmutterentfernung): 412 (2023: 411)
  • Implantation Herzschrittmacher, Defibrillator oder CRT-Aggregat: 113 (2023: 107)
  • Implantation einer Knieendoprothese: 551 (2023: 468)
  • Schulterarthroskopie: 589 (2023: 525)
  • Tonsillektomie (Mandeloperation): 260 (2023: 258)

Zu den beiden neuen Zweitmeinungsverfahren Karotis-Revaskularisation (2025) und Eingriffe beim Prostatakarzinom lokal begrenzt und ohne Metastasen (2025) liegen noch keine Gesamtzahlen vor, es können dazu aber bereits Zweitmeinende in der Arztsuche der KBV (siehe Link unten) abgerufen werden.


Beschluss zu dieser Fachnews

Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Veröffentlichung des Berichts 2024 der KBV

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