Programm: „Evaluation der Heilmittel-Richtlinie: Haben sich die Erwartungen an die Reform erfüllt?"
Fachtag am 18. März 2026
9.00–16.00 Uhr in der Geschäftsstelle des G-BA
| 9.00 Uhr | Anmeldung |
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| 9.30 Uhr |
Begrüßung
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9.40 Uhr |
Die Reform der Heilmittel-Richtlinie und ihre Evaluation
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| 10.00 Uhr |
Ergebnisse aus Sicht der Krankenkassen
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| 10.45 Uhr |
Ergebnisse aus Sicht der Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen Sebastian Prechel-Radon
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11.30–12.30 Uhr
Mittagspause mit Imbiss und Austausch
| 12.30 Uhr |
Ergebnisse aus Sicht der Patient*innen Dr. Martin Danner
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| 13.15 Uhr |
Auswertung der Befragung der Heilmittelerbringenden Marjan Rip
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| 13.30 Uhr |
Die Zukunft der Heilmittelversorgung Barbara Geiger
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| 14.00 Uhr |
Die Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung aus Sicht der Leistungserbringenden Manuela Pintarelli-Rauschenbach
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14.30–14.45 Uhr
Kaffeepause
| 14.45 Uhr |
Podiumsdiskussion: Nach der Reform ist vor der Reform! Wie könnte die Richtlinie weiterentwickelt werden?
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| ca. 15.55 Uhr |
Resümee, Schlusswort und Verabschiedung Dr. med. Bernhard van Treeck |
| 16.00 Uhr | Ende der Veranstaltung |
zu den Veranstaltungsinformationen
Begleitwort zur Veranstaltung von Dr. med. Bernhard van Treeck
Ich freue mich, Sie zum G-BA Fachtag Heilmittel 2026 einzuladen. Es erwarten uns interessante Referate zur Evaluation der letzten großen Änderung von Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog. Außerdem wollen wir dem konstruktiven Austausch über die Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung Raum geben. Lassen Sie uns diskutieren!
Mit Beschluss vom September 2019 hat der G-BA die Heilmittel-Richtlinie und den Heilmittelkatalog umfassend überarbeitet. Damit sollte das Verordnungsverfahren spürbar vereinfacht werden. Ziel war es, die bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten zu stärken und die Leistungserbringer zu entlasten.
Zentrale Änderungen sind die Abschaffung der Regelfallsystematik und damit auch der Wegfall des Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls, die Einführung einer orientierenden Behandlungsmenge sowie eine vereinfachte Struktur des Heilmittelkatalogs. Zugleich wurden die gesetzlichen Aufträge aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) – insbesondere zur Blankoverordnung – umgesetzt.
Angesichts der zahlreichen Anpassungen stellt sich die Frage, inwieweit unsere Ziele erreicht wurden. Was kann der G-BA aus der Evaluation lernen, um die Versorgung mit Heilmitteln noch besser zu gestalten? Gibt es Rückmeldungen aus der Versorgung? Wir möchten mit Ihnen über die weitere Entwicklung ins Gespräch kommen und freuen uns auf Ihre Beteiligung!