Kosten-​Nutzen-Bewertung von Arznei­mit­teln nach § 35b SGB V

Kosten-​Nutzen-Bewertung von Arznei­mit­teln mit neuen Wirk­stoffen

Die Kosten-​Nutzen-Bewertung nach § 35b SGB V ist ein Instru­ment, das nach abge­schlos­sener früher Nutzen­be­wer­tung bei Arznei­mit­teln mit neuen Wirk­stoffen zur Orien­tie­rung bei der Preis­fin­dung einge­setzt werden kann. Sie wird nur auf Antrag und nur unter folgenden Voraus­set­zungen durch­ge­führt:

  • Nach einem abge­schlos­senen Schieds­ver­fahren kann jede der Vertrags­par­teien – der GKV-​Spitzenverband oder das phar­ma­zeu­ti­sche Unter­nehmen – eine Kosten-​Nutzen-Bewertung bean­tragen (§ 130b Abs. 8 SGB V). Deren Ergebnis ist dann Grund­lage für erneute Verhand­lungen über den Erstat­tungs­be­trag.
  • Hat der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) bei der voraus­ge­henden frühen Nutzen­be­wer­tung für den betref­fenden Wirk­stoff keinen Zusatz­nutzen oder keine thera­peu­ti­sche Verbes­se­rung fest­ge­stellt, hat er auf Verlangen des phar­ma­zeu­ti­schen Unter­neh­mens eine Kosten-​Nutzen-Bewertung in Auftrag zu geben, wenn das Unter­nehmen die Kosten hierfür selbst trägt (§ 35a Abs. 5a SGB V).

Bean­tra­gung einer Kosten-​Nutzen-Bewertung

Der Antrag und die nach der Verfah­rens­ord­nung erfor­der­li­chen Unter­lagen für eine Kosten-​Nutzen-Bewertung müssen schrift­lich oder elek­tro­nisch unter Verwen­dung einer quali­fi­zierten elek­tro­ni­schen Signatur nach dem Signa­tur­ge­setz gestellt und bei der Geschäfts­stelle des G-BA einge­reicht werden. Der Antrag ist inner­halb eines Jahres nach Zustel­lung des Schieds­spruchs oder im Falle einer Antrag­stel­lung nach § 35a Absatz 5a SGB V inner­halb eines Jahres nach Veröf­fent­li­chung des G-​BA-Beschlusses nach § 35a Absatz 3 SGB V zu stellen.

Antrags­for­mular

Dossier­ein­rei­chung

Das Dossier dient der Bewer­tung des Kosten-​Nutzen-Verhältnisses des Arznei­mit­tels. Für die Zusam­men­stel­lung der Unter­lagen ist die Dossier-​Vorlage in Anlage VIII zum 5. Kapitel VerfO zu verwenden.

Das Dossier ist vom phar­ma­zeu­ti­schen Unter­nehmer inner­halb von drei Monaten nach Zustel­lung des Beschlusses über die Beauf­tra­gung des IQWiG zur Bewer­tung des Kosten-​Nutzen-Verhältnisses des Arznei­mit­tels bei der Geschäfts­stelle des G-BA einzu­rei­chen.

E-​Mail-Postfach für weitere Fragen

Allge­meine Fragen zur Kosten-​Nutzen-Bewertung senden Sie bitte mit dem Betreff „Kosten-​Nutzen-Bewertung“ an folgendes E-​Mail-Postfach; sie werden schnellst­mög­lich beant­wortet:

nutzenbewertung35a@g-ba.de

Vorlage zur Abgabe einer schrift­li­chen Stel­lung­nahme zur Kosten-​Nutzen-Bewertung nach § 35b SGB V

Als Vorlage zur Abgabe einer schrift­li­chen Stel­lung­nahme zur Kosten-​Nutzen-Bewertung ist Anlage III zum 5. Kapitel VerfO zu verwenden.