Weitere Bereiche der Quali­täts­si­che­rung

Quali­täts­kon­trollen des Medi­zi­ni­schen Dienstes

Der G-BA hat den gesetz­li­chen Auftrag, Einzel­heiten für die Quali­täts­kon­trollen des Medi­zi­ni­schen Dienstes (MD) in Kran­ken­häu­sern zu defi­nieren.

Rege­lungen von Folgen bei der Nicht­ein­hal­tung von Quali­täts­vor­gaben

In der Qualitätsförderungs-​ und Durchsetzungs-​Richtlinie (QFD-RL) legt der G-BA ein gestuftes System von Folgen der Nicht­ein­hal­tung von Quali­täts­an­for­de­rungen im Grund­satz fest.

Quali­täts­ver­träge zwischen Kran­ken­kassen und Kliniken

Kliniken und Kran­ken­kassen können mitein­ander zeit­lich befris­tete Quali­täts­ver­träge schließen. Damit soll erprobt werden, ob sich die Qualität statio­närer Behand­lungs­leis­tungen über Anreiz­sys­teme zur Einhal­tung beson­derer Quali­täts­an­for­de­rungen weiter verbes­sern lässt.

Heil­kun­de­über­tra­gung: Modell­vor­haben zur Über­tra­gung ärzt­li­cher Tätig­keiten an ausge­bil­dete Pfle­ge­kräfte

Im Rahmen von Modell­vor­haben können bestimmte ärzt­liche Tätig­keiten auf ausge­bil­dete Kranken-​ und Alten­pfle­ge­kräfte zur selbst­stän­digen Ausübung über­tragen werden.