Grafik zum Antragsprozess der sekundären Datennutzung bei organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen
Die Grafik zeigt linear die Stationen des Antragsprozesses.
Erste Station: Die Antragstellerin oder der Antragssteller reicht einen Antrag ein.
Zweite Station: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führt anhand festgelegter Kriterien eine Vorprüfung durch. Der Eingang eines formal vollständigen Antrags wird unverzüglich bestätigt. Der G-BA übermittelt seine begründete Einschätzung des Antrags an den zuständigen Unterausschuss Methodenbewertung. Dieser entscheidet über den Antrag mit einem schriftlichen Bescheid.
Dritte Station: Die datenvorhaltende Stelle übermittelt bei einem positiven Bescheid die diesem zugrunde liegenden Daten an die Antragstellerin oder den Antragsteller.
Vierte Station: Die Antragstellerin oder der Antragsteller führt die wissenschaftliche Forschung gemäß des Antrags durch.
G-BA, April 2025.