Grafik zum Antragsprozess der sekundären Datennutzung bei organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen

Die Grafik zeigt linear die Stationen des Antragsprozesses.

Erste Station: Die Antragstellerin oder der Antragssteller reicht einen Antrag ein.

Zweite Station: Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) führt anhand festgelegter Kriterien eine Vorprüfung durch. Der Eingang eines formal vollständigen Antrags wird unverzüglich bestätigt. Der GBA übermittelt seine begründete Einschätzung des Antrags an den zuständigen Unterausschuss Methodenbewertung. Dieser entscheidet über den Antrag mit einem schriftlichen Bescheid.

Dritte Station: Die datenvorhaltende Stelle übermittelt bei einem positiven Bescheid die diesem zugrunde liegenden Daten an die Antragstellerin oder den Antragsteller.

Vierte Station: Die Antragstellerin oder der Antragsteller führt die wissenschaftliche Forschung gemäß des Antrags durch.

GBA, April 2025.