Grafik zum Datenfluss der Beurteilung der organisierten Früherkennungsprogramme auf Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs
Datenquellen: Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Krankenkassen und Krebsregister
Die für eine Programmbeurteilung erforderlichen Angaben sind beispielsweise Daten wie das Geburtsjahr, die Krankenversichertennummer und Untersuchungsergebnisse. Diese Daten werden von verschiedenen, am Screeningprogramm beteiligten Akteuren erhoben (Datenquellen). Die Datennutzung steht unter dem Vorbehalt, dass die oder der Versicherte nicht schriftlich widersprochen hat (siehe unten zu Widerspruchsrechten der Versicherten).
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die Leistungen im Rahmen der Früherkennungsprogramme durchführen, erfassen und übermitteln Daten insbesondere zu den Untersuchungsergebnissen der oder des am Screening teilnehmenden Versicherten. Dokumentationspflichtig sind neben niedergelassenen Vertragsärztinnen und ‑ärzten in Praxen auch Vertragsärztinnen und ‑ärzte in entsprechenden Laboren.
Vorgesehen ist aber auch die Heranziehung der Einladungsdaten der Krankenkassen sowie ein Abgleich mit Daten der Krebsregister.
Welche Daten jeweils zu erfassen und weiterzuleiten sind, legt der G-BA in Anlage III der oKFE-Richtlinie für das Darmkrebs-Screening und in Anlage VII für das Gebärmutterhals-Screening fest.
Datenannahmestellen: Kassenärztliche Vereinigungen und Vertrauensstelle
Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Krankenkassen und Krebsregister haben die elektronisch dokumentierten Daten an ihre jeweilige Datenannahmestelle zu übermitteln.
Die Annahmestelle für Daten, die die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erheben, ist die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung. Die Annahmestelle für Daten, die die Krankenkassen erfassen, ist die Vertrauensstelle.
Aufgabe der Datenannahmestellen ist es, die Daten aus der Arztpraxis oder der Krankenkasse zu sammeln und sicher der Vertrauensstelle weiterzuleiten.
Pseudonymisierung der Daten: Vertrauensstelle
Aufgabe der unabhängigen Vertrauensstelle ist es, aus den versichertenidentifizierenden Daten – der Krankenversicherungsnummer – ein Pseudonym zu erstellen, so dass Rückschlüsse auf eine Person nicht mehr möglich sind.
Der G-BA hat die Firma Nortal AG als Vertrauensstelle beauftragt: www.vertrauensstelle-gba.de
Auswertungsstelle
Die Auswertungsstelle erhält von der Vertrauensstelle die dort eingegangenen und pseudonymisierten Programbeurteilungsdaten. Aufgabe der Auswertungsstelle ist es dann, diese Daten zunächst anhand der Versichertenpseudonyme zusammenzuführen, die Daten auf ihre Plausibilität zu prüfen und anschließend nach vorher festgelegten Kriterien (Rechenregeln) auszuwerten.
Der G-BA hat die Gesundheitsforen Leipzig GmbH als Auswertungsstelle bestimmt: okfe-auswertungsstelle.de
Die Auswertungskriterien für die Screeningprogramme sind in den jeweiligen Evaluationskonzepten bestimmt:
Widerspruchsrecht für Versicherte
Die Programmbeurteilung der Krebsfrüherkennungsprogramme soll auf einer möglichst breiten Datengrundlage erfolgen. Eine Datenverarbeitung für die Programmbeurteilung ist aufgrund des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung jedoch nur zulässig, wenn die oder der Versicherte nicht widersprochen hat.
Der G-BA hat die vital.services GmbH als Widerspruchsstelle benannt: www.widerspruchsstelle.de
Versicherte haben die Möglichkeit, ihren Widerspruch per Brief, E-Mail (mit angehängtem Widerspruchsschreiben) oder Fax an die Widerspruchsstelle zu senden. Für einen gültigen Widerspruch müssen die folgenden Daten enthalten sein:
- Vor- und Nachname
- Krankenversicherungsnummer
- Programmnummer des Früherkennungsprogramms
- Unterschrift/digitale Signatur
- Anschrift (bei postalischem Widerspruch oder Widerspruch per Fax)
Zentrale Widerspruchsstelle
Dittrichring 4
04109 Leipzig
E-Mail: g-ba@widerspruchsstelle.de
Telefon: 0341-247 349 23
Fax: 0341-247 542 20
Die Informationen für Versicherte zum Widerspruchsrecht zur Datenerhebung sind in Anlage IIb (Darmkrebs-Screening) und Anlage V (Gebärmutterhals-Screening) der oKFE-RL bestimmt.
G-BA, Januar 2022.