Bewertung nach § 137h SGB V:
 Endovaskuläre Implantation eines Stentgrafts mit Klappenelement bei Trikuspidalklappeninsuffizienz
        
                                    Beschlussdatum: 06.05.2021
                    Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
                                                    
            Beschluss veröffentlicht: 
                                        BAnz AT 05.10.2021 B2
                    
    
                            
Da die gegenständliche Methode nicht der von § 137h Absatz 4 Satz 10 SGB V vorgegebenen abschließenden Nutzenbewertung zugeführt werden konnte, darf sie bei etwaigen zukünftigen NUB-Anfragen beim InEK nicht als bereits nach § 137h SGB V bewertet angesehen werden. Sie ist dem gesetzlichen Prüfprogramm erneut zuzuführen, wenn ein verkehrsfähiges Medizinprodukt wieder am Markt verfügbar sein sollte und auch die übrigen Voraussetzungen einer Informationsübermittlungspflicht nach § 137h Absatz 1 Satz 1 SGB V erneut vorliegen.