Letzte Änderungen zu "Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren:
 Aufnahme von Eingriffen zur Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators"
    
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                                                                                        Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur Implantation eines Herzschrittmachers oder eines DefibrillatorsDer Beschluss vom 19. Mai 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 28. Juli 2022 in Kraft. 
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                                                                                        Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur Implantation eines Herzschrittmachers oder eines DefibrillatorsDer Beschluss vom 19. Mai 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. 
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