Beschluss
Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren:
Aufnahme von Eingriffen zur Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
Beschlussdatum: 19.05.2022
Inkrafttreten: noch nicht in Kraft
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung/Meldung: Neuer Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung bei Einsatz eines Herzschrittmachers oder Defibrillators
- Richtlinie: Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren
- Zuständig: Unterausschuss Qualitätssicherung