Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Arzneimittel
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Infliximab, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 18. Juni 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. August 2026 in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III: Nummern 10 und 10a (Lecanemab, Donanemab)
Der Beschluss vom 4. Juni 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Information über ein Beratungsergebnis zur Beurteilung der Erforderlichkeit eines Beschlusses – Nadofaragen firadenovec zur Behandlung des nicht-muskelinvasiven Harnblasenkarzinoms
Beschluss vom 28. Juli 2026.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung Februar 2026
Der Beschluss vom 27. Mai 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 23. Juli 2026 in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VII: Teil A (Perindoprilarginin + Amlodipin + Indapamid)
Der Beschluss vom 21. Mai 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VII: Teil A (Rivaroxaban)
Der Beschluss vom 21. Mai 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung März 2026
Der Beschluss vom 12. Mai 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 22. Juli 2026 in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung Januar 2026
Der Beschluss vom 28. April 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 21. Juli 2026 in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III: Nummer 44 – Stimulantien
Beschluss vom 16. Juli 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer, Gruppe 1, in Stufe 2
Beschluss vom 16. Juli 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.