Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Bedarfsplanung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte: Kommunale Gebietsreform Hessen und weitere redaktionelle Änderungen
Beschluss vom 19. Februar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung der Anlagen 3.2, 4.2.3a und 4.2.3b aufgrund der kommunalen Gebietsreform in Hessen
Beschluss vom 19. Februar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung des Beratungsverfahrens: Überprüfung des Anpassungsbedarfs der Bedarfsplanungs-Richtlinie aufgrund der BBSR-Aktualisierung der Gebietskulisse der Mittelbereiche
Beschluss vom 18. Dezember 2025.
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Zentrums-Regelungen: Anlage 11 – Intensivmedizinische Zentren
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 und vom 16. Oktober 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 12. Dezember 2025 in Kraft.
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Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Änderung der Notfallstufen-Regelungen
Beschluss vom 20. November 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Zentrums-Regelungen: Anlage 11 – Intensivmedizinische Zentren
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Zentrums-Regelungen: Änderung des Beschlusses vom 17. Juli 2025 zu einer Änderung der Anlage 11
Beschluss vom 16. Oktober 2025.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung des Morbiditätsfaktors
Der Beschluss vom 18. Juni 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2025 in Kraft.
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Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Anpassung des § 30
Der Beschluss vom 18. Juni 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 29. August 2025 in Kraft.
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Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Anpassung des § 30
Der Beschluss vom 18. Juni 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.