Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Bedarfsplanung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Zentrums-Regelungen: Zentren für Intensivmedizin, rechtsförmliche Änderungen
Der Beschluss vom 19. Oktober 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 24. Januar 2024 in Kraft.
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Zentrums-Regelungen: Zentren für Intensivmedizin, rechtsförmliche Änderungen
Der Beschluss vom 19. Oktober 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Zentrums-Regelungen: Zentren für Intensivmedizin, rechtsförmliche Änderungen
Beschluss vom 19. Oktober 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Beauftragung IQTIG: Erstellung eines Servicedokuments und Datenannahme zur Evaluation (Ersteinschätzungs-Richtlinie)
Beschluss vom 17. August 2023.
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Ersteinschätzungs-Richtlinie: Erstfassung
Beschluss vom 6. Juli 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Regelungen zum Morbiditätsfaktor
Der Beschluss vom 16. März 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 3. Juni 2023 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Regelungen zum Morbiditätsfaktor
Der Beschluss vom 16. März 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Regelungen zum Morbiditätsfaktor
Beschluss vom 16. März 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Verhältniszahl für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater
Der Beschluss vom 21. April 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. August 2022 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Verhältniszahl für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater
Der Beschluss vom 21. April 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.