Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Beauftragung IQTIG: Weiterentwicklung des Verfahrens der qualitativen Beurteilung (Verfahren 1, 3–8, 10 und 12–15 der DeQS-RL)
Beschluss vom 2. September 2026.
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Sekundäre Datennutzung: KHK-DeQS – Koronare Herzerkrankung: Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung
Beschluss vom 2. September 2026.
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Beauftragung IQTIG: Aufbau des Regelbetriebs für die Berichterstellung zum Umsetzungsstand von Qualitätsmanagement in Krankenhäusern
Beschluss vom 2. September 2026.
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Sekundäre Datennutzung: Surveillance von nicht übertragbaren Erkrankungen am Robert Koch-Institut
Beschluss vom 2. September 2026.
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Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz: Ergänzung einer Anlage und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 16. Juli 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: u. a. Anpassung an das KHVVG
Der Beschluss vom 21. Mai 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. August 2026 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Übergangsregelung zu Nummer 14 der Anlage (Rektumkarzinomchirurgie)
Der Beschluss vom 6. August 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 6. August 2026 in Kraft.
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Beauftragung IQWiG: Literaturrecherche zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei der korrigierenden Chirurgie bei Ösophagusatresie
Beschluss vom 1. Juli 2026.
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Einleitung eines Beratungsverfahrens: Festlegung einer Mindestmenge für die korrigierende Chirurgie bei Ösophagusatresie
Beschluss vom 20. August 2026.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur transarteriellen Linksherz-Katheteruntersuchung gegebenenfalls mit perkutan-transluminaler Koronargefäßintervention in den Besonderen Teil der Richtlinie
Beschluss vom 20. August 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.