Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 13 der Anlage (Kolonkarzinomchirurgie)
Der Beschluss vom 21. Mai 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in weiten Teilen mit Wirkung vom 01. Januar 2026 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Spezifikation für die Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen für die Evaluation der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für Thoraxchirurgische Behandlungen des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen
Beschluss vom 18. Juni 2026.
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Mindestmengenregelungen: Spezifikation für die Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen für die Evaluation der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas für Erwachsene
Beschluss vom 18. Juni 2026.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Spezifikation für das Erhebungsjahr 2027
Beschluss vom 18. Juni 2026.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung des Anhangs 2 – Weiterentwicklung auf Grundlage von Sozialdaten
Beschluss vom 18. Juni 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der Anlage und des Anhangs 1 sowie Ergänzung der Anhänge 3 und 4 für das Berichtsjahr 2025
Beschluss vom 18. Juni 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Patientenbefragung Ambulante Psychotherapie – Einbezug von bzw. Umgang mit Patientinnen und Patienten mit vorzeitigem Therapieende oder Therapieabbruch
Beschluss vom 18. Juni 2026.
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Beauftragung IQTIG: Evaluation der Mindestmengenregelungen für Rektumkarzinomchirurgie
Beschluss vom 18. Juni 2026.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts über die Eignung der Ergebnisse der externen stationären Qualitätssicherung für eine öffentliche Berichterstattung – Berichtsjahr 2025
Beschluss vom 18. Juni 2026.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der §§ 1 und 2 sowie der Anlagen 3 bis 5
Beschluss vom 18. Juni 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.