Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum Erfassungsjahr 2027 im Verfahren QS ambulante Psychotherapie
Der Beschluss vom 16. Juli 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung: Veröffentlichung des Berichts 2025 der KBV
Beschluss vom 15. Oktober 2026.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung: Veröffentlichung des Berichts 2025 der KZBV
Beschluss vom 15. Oktober 2026.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Verlängerung der Übergangsregelung in § 12 Absatz 1
Beschluss vom 15. Oktober 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Themenfindungs- und Priorisierungsverfahren: Ambulante Antibiotikaverordnung bei unkomplizierten akuten Infekten der oberen Atemwege
Beschluss vom 15. Oktober 2026.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Jahresbericht zur Strukturabfrage gemäß QSFFx-RL für das Erfassungsjahr 2025
Beschluss vom 15. Oktober 2026.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Weiterentwicklung des QS-Verfahrens Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren zu einem sektorenübergreifenden Verfahren - Teil B der Beauftragung (Machbarkeitsprüfung)
Beschluss vom 15. Oktober 2026.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum Erfassungsjahr 2027 in den Verfahren QS PCI und QS NET
Der Beschluss vom 16. Juli 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur transarteriellen Linksherz-Katheteruntersuchung gegebenenfalls mit perkutan-transluminaler Koronargefäßintervention in den Besonderen Teil der Richtlinie
Der Beschluss vom 20. August 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Änderung von § 7 im Allgemeinen Teil der Richtlinie
Der Beschluss vom 20. August 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.