Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Vorgaben zur Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Qualitätssicherungsmaßnahmen der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung: Änderung
Der Beschluss vom 16. Oktober 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 20. Dezember 2025 in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2026
Der Beschluss vom 5. November 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2026
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung einer neuen Mindestmenge Revisionseingriffe nach Kniegelenk-Endoprothesen
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung einer neuen Mindestmenge Unikondyläre Schlittenprothesen
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 6 der Anlage – Knie-TEP
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Wiederaufnahme des Beratungsverfahrens zur Mindestmenge für die chirurgische Behandlung bösartiger Neubildungen des Kolons
Beschluss vom 18. Dezember 2025.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der Anlage 5
Der Beschluss vom 16. Oktober 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Der Beschluss vom 3. Dezember 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Der Beschluss vom 3. Dezember 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.