Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Vorgaben zur Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Mindestmengenregelungen: Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Beschluss vom 3. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Beschluss vom 3. Dezember 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2026
Beschluss vom 3. Dezember 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2026
Der Beschluss vom 5. November 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Veröffentlichung des Modells zur Risikoadjustierung 2025
Beschluss vom 20. November 2025.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2026
Beschluss vom 5. November 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Beauftragung IQWiG: Literaturrecherche zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei der korrigierenden Chirurgie der Anorektalen Malformationen bei Kindern
Beschluss vom 10. September 2025.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der Anlage 5
Beschluss vom 16. Oktober 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung eines Beratungsverfahrens: Festlegung einer Mindestmenge für die korrigierende Chirurgie der anorektalen Malformationen bei Kindern
Beschluss vom 16. Oktober 2025.
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Beauftragung IQWiG: Ergänzung der Berichte zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP), bei Implantation von unikondylären Schlittenprothesen und bei Knieprothesenrevisionen
Beschluss vom 10. September 2025.