Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Vorgaben zur Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Mindestmengenregelungen: Spezifikation für die Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen für die Evaluation der Mm-R für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von < 1.250 g
Beschluss vom 18. Juni 2025.
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Mindestmengenregelungen: Spezifikation für die Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen für die Evaluation der Mm-R für Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus
Beschluss vom 18. Juni 2025.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Spezifikation für das Erhebungsjahr 2026
Beschluss vom 18. Juni 2025.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung von § 9 und eines Anhangs 2 – Weiterentwicklung auf Grundlage von Sozialdaten
Beschluss vom 18. Juni 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh und Reifgeborene: Änderung von § 11 zur Verlängerung der Übergangsregelung und der Anlage 3 zur Darstellung des Verlegungsgeschehens
Beschluss vom 18. Juni 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Beauftragung IQTIG: Evaluation der Mindestmengenregelungen für Herztransplantation (Nr. 11 der Anlage der Mm-R)
Beschluss vom 15. Mai 2025.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Umsetzungsgrad der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) – Ergebnisse für das Erfassungsjahr 2023
Beschluss vom 15. Mai 2025.
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Änderung der Beauftragung des IQTIG: Auswertung der Informationen der klärenden Dialoge und der Strukturabfragen gemäß § 11 QFR-RL vom 17. Dezember 2020
Beschluss vom 7. Mai 2025.
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Beauftragung IQTIG: Evaluation der Mindestmengenregelungen für allogene und autologe Stammzelltransplantation bei Erwachsenen (Nr. 5 der Anlage der Mm-R)
Beschluss vom 17. April 2025.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 13 der Anlage (Rektumkarzinomchirurgie)
Der Beschluss vom 20. Februar 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.