Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Vorgaben zur Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Beauftragung IQTIG: Evaluation der Mindestmengenregelungen für Herztransplantation (Nr. 11 der Anlage der Mm-R)
Beschluss vom 15. Mai 2025.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Umsetzungsgrad der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) – Ergebnisse für das Erfassungsjahr 2023
Beschluss vom 15. Mai 2025.
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Änderung der Beauftragung des IQTIG: Auswertung der Informationen der klärenden Dialoge und der Strukturabfragen gemäß § 11 QFR-RL vom 17. Dezember 2020
Beschluss vom 7. Mai 2025.
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Beauftragung IQTIG: Evaluation der Mindestmengenregelungen für allogene und autologe Stammzelltransplantation bei Erwachsenen (Nr. 5 der Anlage der Mm-R)
Beschluss vom 17. April 2025.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 13 der Anlage (Rektumkarzinomchirurgie)
Der Beschluss vom 20. Februar 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Veröffentlichung der übergreifenden Berichtsteile der Berichte zum klärenden Dialog der Lenkungsgremien 2023 nach § 7 Absatz 11 QFR-RL sowie einer Kommentierung
Beschluss vom 20. März 2025.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Änderung der Fachweiterbildungsquote
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 13 der Anlage (Rektumkarzinomchirurgie)
Beschluss vom 20. Februar 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Änderung der Fachweiterbildungsquote
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2025
Der Beschluss vom 4. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.