Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Vorgaben zur Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Beauftragung IQWiG: Literaturrecherche zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei Major-Leberresektion
Beschluss vom 9. April 2024.
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Freigabe des Abschlussberichts vom BQS Institut zur Veröffentlichung: Evaluation der Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme
Beschluss vom 21. März 2024.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Veröffentlichung der übergreifenden Berichtsteile der Berichte zum Klärenden Dialog der Lenkungsgremien 2022
Beschluss vom 21. März 2024.
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Qualitätsmanagement-Richtlinie: Anpassung der Anlagen 1 und 2
Der Beschluss vom 18. Januar 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Veröffentlichung der Servicedokumente gemäß § 8 Absatz 11 Satz 5 QFR-RL i. V. m. Anlage 7
Beschluss vom 15. Februar 2024.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2024 und weitere Anpassungen
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Festlegung von Informationen zu Prognoseprüfungen und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. Februar 2024 in Kraft.
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Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2024
Der Beschluss vom 6. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
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Beauftragung IQWiG: Update zum IQWiG-Bericht zur systematischen Literaturrecherche zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei der chirurgischen Behandlung des Kolonkarzinoms und des Rektumkarzinoms
Beschluss vom 31. Januar 2024.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2024
Der Beschluss vom 6. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.