Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Erprobung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Erprobungs-Richtlinie: Traktionstherapie bei Induratio Penis Plastica
Beschluss vom 18. April 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Aussetzung eines Beratungsverfahrens über eine Erprobungs-Richtlinie gemäß § 137e SGB V: In-toto-Thrombektomie mittels Retriever-/Aspirationssystem bei akuter Lungenarterienembolie
Beschluss vom 18. April 2024.
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Aussetzung eines Beratungsverfahrens über eine Erprobungs-Richtlinie gemäß § 137e SGB V: Koronarsinus-Verengung durch Implantat bei therapierefraktärer Angina pectoris
Beschluss vom 18. April 2024.
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Aussetzung eines Beratungsverfahrens über eine Erprobungs-Richtlinie gemäß § 137e SGB V: Selektive intravaskuläre Radionuklidtherapie (SIRT) bei weder resezierbaren noch abladierbaren hepatozellulären Karzinomen (HCC) im BCLC-Stadium A oder B
Beschluss vom 18. April 2024.
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Einstellung der Beratung über eine Richtlinie zur Erprobung: Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von Uterusmyomen
Beschluss vom 21. März 2024.
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Einstellung der Beratung über eine Richtlinie zur Erprobung sowie der Methodenbewertung gemäß § 137c SGB V: Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren bösartigen Neubildungen des Pankreas
Beschluss vom 21. März 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Erprobungs-Richtlinie: Transkutane Vagusnervstimulation bei pharmakoresistenter Epilepsie
Beschluss vom 21. März 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung eines Beratungsverfahrens zu einer Erprobungs-Richtlinie gemäß § 137e SGB V: Endovaskuläre Arterialisierung tiefer Venen bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit mit kritischer Extremitätenischämie
Beschluss vom 15. Februar 2024.
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Ermittlung der an der Erprobung des medikamentenbeschichteten Ballondilatationskatheters zur transurethralen Behandlung von Harnröhrenstrikturen beteiligten Medizinproduktehersteller und Unternehmen, die als Anbieter der zu erprobenden Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zulasten der Krankenkassen haben – Aufforderung zur Meldung –
Beschluss vom 16. November 2023.
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Erprobungs-Richtlinie: Medikamentenbeschichteter Ballondilatationskatheter zur transurethralen Behandlung von Harnröhrenstrikturen
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 24. Januar 2024 in Kraft.