Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 1 – weitere Änderungen zum Erfassungsjahr 2026
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – weitere Änderungen zum Erfassungsjahr 2025 im Verfahren QS ambulante Psychotherapie
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2026
Der Beschluss vom 5. November 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2026
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2: Weitere Änderungen zum Erfassungsjahr 2026 in den Verfahren QS CHE, QS HSMDEF und QS Sepsis
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Beauftragung IQTIG: Aktualisierung und Bereitstellung einer Spezifikation für das Qualitätssicherungsverfahren Schizophrenie einschließlich der Patientenbefragung (QS Schizophrenie)
Beschluss vom 18. Dezember 2025.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Spezifikation zum Erfassungsjahr 2026 zur einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation für das Verfahren QS Sepsis
Beschluss vom 18. Dezember 2025.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung einer neuen Mindestmenge Revisionseingriffe nach Kniegelenk-Endoprothesen
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung einer neuen Mindestmenge Unikondyläre Schlittenprothesen
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 6 der Anlage – Knie-TEP
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.