Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Freigabe zur Veröffentlichung der IQTIG-Berichte: „Methodik für die Entwicklung von Follow-up-Indikatoren und die Beurteilung ihrer Zuschreibbarkeit“ und „Stellungnahmeverfahren mit Leistungserbringern zu Follow-up-Indikatoren: Mögliche Vorgehensweisen und Bewertungskriterien“
Beschluss vom 16. Oktober 2025.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Überarbeitung des Konzepts für Indikatoren mit besonderem Handlungsbedarf
Beschluss vom 16. Oktober 2025.
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Beauftragung IQWiG: Literaturrecherche zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei der korrigierenden Chirurgie der Anorektalen Malformationen bei Kindern
Beschluss vom 10. September 2025.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung: Veröffentlichung des Berichts 2024 der KBV
Beschluss vom 16. Oktober 2025.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung: Veröffentlichung des Berichts 2024 der KZBV
Beschluss vom 16. Oktober 2025.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Jahresbericht zur Strukturabfrage gemäß QSFFx-RL für das Erfassungsjahr 2024
Beschluss vom 16. Oktober 2025.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der Anlage 5
Beschluss vom 16. Oktober 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung eines Beratungsverfahrens: Festlegung einer Mindestmenge für die korrigierende Chirurgie der anorektalen Malformationen bei Kindern
Beschluss vom 16. Oktober 2025.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 1 – Änderungen zum Erfassungsjahr 2026
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum Erfassungsjahr 2026 in den Verfahren QS PCI, QS WI und QS NET
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.