Bewertung der Methode

Unterkieferprotrusionsschiene bei leichter bis mittelgradiger obstruktiver Schlafapnoe bei Erwachsenen (§ 135 SGB V)

Steckbrief

  • Beginn des Verfahrens: 17.05.2018
  • Status: Verfahren abgeschlossen

Einleitung des Beratungsverfahrens

Bekanntmachung des Beratungsthemas, Einholung erster Einschätzungen

Beschlussdatum: 13.09.2018

Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 18.09.2018 B4

Details zu diesem Beschluss

Beauftragung IQWiG

Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller

Beschlussdatum: 26.03.2020

Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 31.03.2020 B4

Details zu diesem Beschluss

Weitere Informationen

Beschluss vom 06.05.2021: Behandlungs-Richtlinien: Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe

Die in Anlage I Nr. 36 MVV-RL geregelte Versorgung umfasst sowohl vertragsärztliche als auch vertragszahnärztliche Leistungsbestandteile. Da gemäß § 3 Abs. 2 der Anlage I Nr. 36 MVV-RL die Anfertigung der individuell adjustierbaren Unterkieferprotrusionsschiene nach Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen durch eine Vertragszahnärztin oder einen Vertragszahnarzt erfolgt, regelt der GBA neben den vertragsärztlichen Leistungen die korrespondierenden vertragszahnärztlichen Leistungen in der Behandlungsrichtlinie gem. § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V.