Letzte Änderungen zu "Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur Selbstanwendung bei Rupturen des vorderen Kreuzbandes (§ 135 SGB V)"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur Selbstanwendung bei Rupturen des vorderen Kreuzbandes (§ 135 SGB V)
Das Bewertungsverfahren wurde abgeschlossen.
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Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur Selbstanwendung bei Rupturen des vorderen Kreuzbandes (§ 135 SGB V)
Das Stellungnahmeverfahren wurde eingeleitet.
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Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur Selbstanwendung bei Rupturen des vorderen Kreuzbandes (§ 135 SGB V)
Das Beratungsverfahren wurde wieder aufgenommen.