Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Efbemalenograstim alfa (Febrile Neutropenie infolge Chemotherapie)

Steckbrief

  • Wirkstoff: Efbemalenograstim alfa
  • Handelsname: Ryzneuta
  • Therapeutisches Gebiet: Febrile Neutropenie (onkologische Erkrankungen)
  • Pharmazeutischer Unternehmer: Evive Biotech

Fristen

  • Beginn des Verfahrens: 01.08.2024
  • Beschlussfassung: 02.10.2024
  • Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Bemerkungen

Vom pharmazeutischen Unternehmer wurde kein Dossier eingereicht.
Bei Arzneimitteln, die pharmakologisch-therapeutisch vergleichbar mit Festbetragsarzneimitteln sind, ist der medizinische Zusatznutzen als therapeutische Verbesserung entsprechend § 35 Abs. 1b Satz 1 bis 5 SGB V nachzuweisen (vgl. § 35a Abs. 1 Satz 4 SGB V). Aufgrund Nichtvorlage der erforderlichen Unterlagen gilt ein Zusatznutzen als nicht belegt; somit wird das Arzneimittel in die Festbetragsgruppe nach § 35 Abs. 1 SGB V mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimitteln eingeordnet (§ 35a Abs. 4 Satz 1 SGB V).

Dossier

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Nutzenbewertung

Stellungnahmen

Beschlüsse

Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:

Die geltende Fassung der Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII zu diesem Wirkstoff wird in Kürze hier zur Verfügung gestellt.

Arzneimittel-Richtlinie/Anlagen XII, IX und X: Koloniestimulierende Faktoren, pegyliert, Gruppe 1, in Stufe 2

Beschlussdatum: 02.10.2024
Inkrafttreten: 02.10.2024

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren

Dossier

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Nutzenbewertung

Stellungnahmen

Beschlüsse

Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:

Die geltende Fassung der Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII zu diesem Wirkstoff wird in Kürze hier zur Verfügung gestellt.

Arzneimittel-Richtlinie/Anlagen XII, IX und X: Koloniestimulierende Faktoren, pegyliert, Gruppe 1, in Stufe 2

Beschlussdatum: 02.10.2024
Inkrafttreten: 02.10.2024

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren