Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Eravacyclin (Neues Anwendungsgebiet: Komplizierte intraabdominale Infektionen (cIAI), ≥ 12 bis < 18 Jahre, ≥ 50 kg)

Steckbrief

  • Wirkstoff: Eravacyclin
  • Handelsname: Xerava
  • Therapeutisches Gebiet: Bakterielle Infektionen (Infektionskrankheiten)
  • Pharmazeutischer Unternehmer: Paion Pharma GmbH
  • Vorgangsnummer: 2026-02-01-D-1298

Fristen

  • Beginn des Verfahrens: 01.02.2026
  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.05.2026
  • Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 26.05.2026
  • Beschlussfassung: 16.07.2026
  • Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Bemerkungen

Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 2 VerfO
Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c SGB V
Vom pharmazeutischen Unternehmer wurde kein Dossier eingereicht.
 

Dossier

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 26.05.2026 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 08.06.2026 statt.

Wortprotokoll(PDF 120,58 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Zugehörige Verfahren

Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:

Dossier

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 01.05.2026 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 26.05.2026 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 08.06.2026 statt.

Wortprotokoll(PDF 120,58 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Zugehörige Verfahren

Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: