Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
- Verfahren vom 01.10.2012 (Verfahren abgeschlossen) [aufgehoben]
Erneute Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 6 VerfO
Für die Nutzenbewertung werden die nach der Verfahrensordnung des G-BA 5. Kapitel § 17 Abs. 1 Satz 5 VerfO als erforderlich bezeichneten angeforderten Angaben vom pharmazeutischen Unternehmer berücksichtigt.
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Eklira® Genuair® wird als bronchodilatatorische Dauertherapie bei Erwachsenen mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) angewendet, um deren Symptome zu lindern.
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 15.01.2016 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 05.02.2016 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 23.02.2016 statt.
Wortprotokoll(PDF 69,28 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlussdatum: 07.04.2016
Inkrafttreten: 07.04.2016
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 03.05.2016 B3
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Eklira® Genuair® wird als bronchodilatatorische Dauertherapie bei Erwachsenen mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) angewendet, um deren Symptome zu lindern.
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 15.01.2016 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 05.02.2016 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 23.02.2016 statt.
Wortprotokoll(PDF 69,28 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlussdatum: 07.04.2016
Inkrafttreten: 07.04.2016
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 03.05.2016 B3
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