Nutzenbewertung nach § 35a SGB V
    
        Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Osimertinib (neues Anwendungsgebiet: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, Erstlinie)
    
            
    
        
            
                Steckbrief
                
                    - Wirkstoff: Osimertinib
 
                    - Handelsname: Tagrisso®
 
                    - Therapeutisches Gebiet: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (onkologische Erkrankungen)
 
                    - Pharmazeutischer Unternehmer: AstraZeneca GmbH
 
                                        - Vorgangsnummer: 2018-07-15-D-369
                 
             
            
                Fristen
                
                    - Beginn des Verfahrens: 15.07.2018
                     - Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 15.10.2018
                     - Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 05.11.2018
                     - Beschlussfassung: 17.01.2019
                                         - Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
 
                
             
         
                     
            Bemerkungen
        Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 2 VerfO
         
                                                    
                
        
        
        
        
    
            
                    
                
                
                                    Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
    
        
                 
             
                
                
                                            
    
    Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Osimertinib (Tagrisso®)
Tagrisso ist als Monotherapie angezeigt zur:
- Erstlinientherapie von erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem, nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) mit aktivierenden Mutationen des epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptors (Epidermal Growth Factor Receptor, EGFR).
 
Zweckmäßige Vergleichstherapie
    Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
        
        
                 
             
                
                
                                            Die Nutzenbewertung wurde am 15.10.2018 veröffentlicht:
        
        
                 
             
                
                
                                            
            Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 05.11.2018 abgelaufen.
         
                    Die mündliche Anhörung fand am 27.11.2018 statt.
                            Wortprotokoll(PDF 129,30 kB) zur mündlichen Anhörung.
                        
        
                 
             
                
                
                            
        
    
            
            Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
                            
                     
    
                            
                            Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Osimertinib (neues Anwendungsgebiet: lokal fortgeschrittenes oder metastasiertes nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, Erstlinientherapie)
    
                    Beschlussdatum: 17.01.2019
                        
                    Inkrafttreten: 17.01.2019
                            
            Beschluss veröffentlicht: 
                                        BAnz AT 07.03.2019 B1
                    
    
            
    
    Details zu diesem Beschluss
             
            
    
                 
             
                
                
                                    
        Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
        
     
        
                 
              
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
            
     
        
        
    
            
                                
                            
                    Dossier
                                    Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
    
        
                
                                
                            
                    Zweckmäßige Vergleichstherapie
                                            
    
    Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Osimertinib (Tagrisso®)
Tagrisso ist als Monotherapie angezeigt zur:
- Erstlinientherapie von erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem, nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) mit aktivierenden Mutationen des epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptors (Epidermal Growth Factor Receptor, EGFR).
 
Zweckmäßige Vergleichstherapie
    Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
        
        
                
                                
                            
                    Nutzenbewertung
                                            Die Nutzenbewertung wurde am 15.10.2018 veröffentlicht:
        
        
                
                                
                            
                    Stellungnahmen
                                            
            Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 05.11.2018 abgelaufen.
         
                    Die mündliche Anhörung fand am 27.11.2018 statt.
                            Wortprotokoll(PDF 129,30 kB) zur mündlichen Anhörung.
                        
        
                
                                
                            
                    Beschlüsse
                            
        
    
            
            Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
                            
                     
    
                            
                            Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Osimertinib (neues Anwendungsgebiet: lokal fortgeschrittenes oder metastasiertes nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, Erstlinientherapie)
    
                    Beschlussdatum: 17.01.2019
                        
                    Inkrafttreten: 17.01.2019
                            
            Beschluss veröffentlicht: 
                                        BAnz AT 07.03.2019 B1
                    
    
            
    
    Details zu diesem Beschluss
             
            
    
                
                                
                            
                    Zugehörige Verfahren
                                    
        Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: