Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
- Verfahren vom 15.06.2016 (Verfahren abgeschlossen) [aufgehoben]
Nutzenbewertung nach § 35a Abs. 1 Satz 12 SGB V (Überschreitung der 30 Millionen-Euro-Umsatzgrenze)
Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug)
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Behandlung und Prophylaxe von Blutungen bei Patienten mit Hämophilie B (angeborener Faktor-IX-Mangel). ALPROLIX kann bei allen Altersgruppen angewendet werden.
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 01.11.2023 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.11.2023 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 11.12.2023 statt.
Wortprotokoll(PDF 151,48 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlussdatum: 01.02.2024
Inkrafttreten: 01.02.2024
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 11.03.2024 B6
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Date of resolution: 01/02/2024
Entry into force: 01/02/2024
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Behandlung und Prophylaxe von Blutungen bei Patienten mit Hämophilie B (angeborener Faktor-IX-Mangel). ALPROLIX kann bei allen Altersgruppen angewendet werden.
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 01.11.2023 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.11.2023 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 11.12.2023 statt.
Wortprotokoll(PDF 151,48 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlussdatum: 01.02.2024
Inkrafttreten: 01.02.2024
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 11.03.2024 B6
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Date of resolution: 01/02/2024
Entry into force: 01/02/2024